E-Scooter in Kaufbeuren: Was Sie über die neuen Regeln wissen müssen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Markus Holste informiert über E-Scooter-Regeln in Kaufbeuren am 4.11.2025. Bürger beschweren sich über rücksichtsloses Fahren.

Markus Holste informiert über E-Scooter-Regeln in Kaufbeuren am 4.11.2025. Bürger beschweren sich über rücksichtsloses Fahren.
Markus Holste informiert über E-Scooter-Regeln in Kaufbeuren am 4.11.2025. Bürger beschweren sich über rücksichtsloses Fahren.

E-Scooter in Kaufbeuren: Was Sie über die neuen Regeln wissen müssen!

Das Thema E-Scooter sorgt in Kaufbeuren für Aufregung. Bei einer Sitzung des Verwaltungsausschusses hat Markus Holste, der Beauftragte des Stadtrats für öffentliche Ordnung, die häufigen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger thematisiert. Diese drehen sich vor allem um die rasant fahrenden E-Scooter-Fahrer, mehrfache Personen, die auf einem Scooter unterwegs sind, und die Nutzung der Gehwege durch E-Scooter, was zur Verärgerung vieler Fußgänger führt. Die Situation hat sich so zuspitzt, dass die Polizei vermehrt Kontrollen durchführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei hat sich herausgestellt, dass viele E-Scooter-Fahrer die geltenden Verkehrsregeln oft nicht kennen, was zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt.

Doch was sind die Regeln für E-Scooter und wie kann die Sicherheit im Straßenverkehr unterstützt werden? Laut der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) sind E-Scooter mit Elektroantrieb nicht nur versicherungspflichtig, sondern dürfen nur betrieben werden, wenn sie eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem wird jetzt darüber diskutiert, dass E-Scooter künftig nur dort fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen sie nur mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, sofern sie durch Zusatzzeichen freigegeben sind.

Regelungen und Bußgelder

Die geplanten neuen Regelungen zielen darauf ab, die Verkehrssicherheit deutlich zu verbessern, da die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden in letzter Zeit zugenommen hat. E-Scooter-Fahrer müssen darauf achten, die Radwege und -streifen zu nutzen, wenn dies verpflichtend für Radfahrer ist. Es ist wichtig zu betonen, dass auf einem E-Scooter jeweils nur eine Person fahren darf. Helmtragen ist empfohlen, aber nicht verpflichtend, und die Mindestaltergrenze liegt bei 14 Jahren.

Alkoholgrenzwerte für E-Scooter-Fahrer sind identisch mit denen von Kraftfahrern. Ab 0,5 Promille kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit hohen Bußgeldern einhergeht. Beispielsweise können Fahren auf dem Gehweg mit 15 bis 30 Euro bestraft werden, während das Fahren ohne Versicherungskennzeichen mit 40 Euro bewertet wird. Auch beim Rotlichtverstoß droht eine Strafe zwischen 60 und 180 Euro, je nach Schwere des Vergehens.

Das Sicherheitsproblem im Fokus

Ein zentrales Anliegen der neuen Regelungen ist der Opferschutz bei E-Scooter-Unfällen. Momentan gilt, dass bei solchen Unfällen keine Gefährdungshaftung besteht. Dies bedeutet für die Geschädigten oft, dass sie auf ihren Kosten sitzen bleiben, was weitere Sorgenfalten in der Bevölkerung hervorruft. Die geplante Übergangsfrist von einem Jahr für Kommunen zur Prüfung von Verboten auf Fußgängerflächen könnte hier möglicherweise für Entlastung sorgen.

Die kürzlichen Diskussionen und die Zunahme von Sicherheitsbedenken zeigen, dass die Stadtverwaltung gefordert ist, für eine bessere Aufklärung der E-Scooter-Fahrer zu sorgen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird und welche Maßnahmen letztlich ergriffen werden, um das Miteinander im Straßenverkehr zu verbessern.

Die Diskussion um E-Scooter ist also noch lange nicht vorbei und alle Verkehrsteilnehmer sind aufgerufen, sich an die Regeln zu halten und zur Sicherheit im Stadtbild beizutragen. Wir werden die weiteren Entwicklungen genau im Blick behalten.