Ex-Sparkassen-Chef Bromme: Keine 12.000 Euro Pension mehr!

Ex-Sparkassen-Chef Bromme: Keine 12.000 Euro Pension mehr!
In der Region Miesbach sorgt ein Rechtsstreit um die Pension von Georg Bromme, dem ehemaligen Chef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, für Aufsehen. Der Prozess vor dem Oberlandesgericht, der kürzlich stattfand, brachte wenig Erfreuliches für Bromme, der in wenigen Monaten 77 Jahre alt wird. Statt der erhofften monatlichen Pensionszahlungen von etwa 12.000 Euro erwartet ihn eine Abweisung seiner Klage.Denn wie Merkur berichtet, stellte der Vorsitzende Richter Frank Tholl klar, dass die Kreissparkasse nicht der richtige Beklagte sei, sondern der Landkreis Miesbach.
Bromme, der seit der letzten Gerichtsentscheidung nur noch ein mit Renten vergleichbares Ruhegeld erhält, muss zudem mit einer Gegenklage der Sparkasse rechnen. Diese hat von ihm eine Rückzahlung von 15.000 Euro gefordert, da seine strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue, die er in 30 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten auf Bewährung führte, als Grund für den Wegfall seiner Pension genannt wird. Damit könnte der Fall die sogenannte Sparkassen-Affäre, die immer wieder Schlagzeilen gemacht hat, erneut ins Rampenlicht rücken.
Die Hintergrundgeschichte
Die schweren Vorwürfe gegen Bromme hängen mit luxuriösen Vergünstigungen zusammen, die während seiner Amtszeit der Sparkasse an Kommunalpolitiker gewährt wurden. In den Fokus geriet eine kostspielige Reise in die Schweiz, die 2012 für mehrere Bürgermeister organisiert wurde. Die Rechtslage ist dabei deutlich: Laut BR muss Bromme laut einem Urteil aus 2023 nicht nur mit dem Verlust seiner Pensionsansprüche rechnen, sondern auch mehr als 14.000 Euro, die ihm bereits überwiesen wurden, zurückzahlen.
Brommes Anwalt vertritt die Auffassung, dass sein Mandant nicht an den fraglichen Reisen teilgenommen habe und somit keine Verantwortung für die Ausgaben trage. Ob in diesem Fall Berufung eingelegt wird, bleibt abzuwarten. Die Sparkasse hat bereits erfolgreich argumentiert, dass die strafrechtliche Verurteilung einen direkten Einfluss auf die Ansprüche des ehemaligen Chefs hat.
Korruption und Compliance im öffentlichen Dienst
Die Vorfälle rund um die Sparkasse werfen zudem Fragen zur Compliance auf. Wie Haufe erläutert, gibt es strenge Richtlinien für Beamte, die das Annehmen von Geschenken und Vergünstigungen untersagen. Ein unbestechlicher öffentlicher Dienst ist unerlässlich für das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen. Verstöße können schwerwiegende Folgen haben, nicht zuletzt die Aberkennung von Pensionen.
Der bevorstehende schriftliche Urteilsspruch wird am 28. Juli erwartet und könnte das endgültige Aus für Brommes Absatz im öffentlichen Dienst bedeuten. Die Entwicklungen rund um die Sparkasse Miesbach halten die Region in Atem und zeigen einmal mehr, wie wichtig Integrität und Transparenz im öffentlichen Sektor sind.