Monika Gruber im Streit um Schimmelvilla: 2,5 Millionen auf dem Spiel!

Monika Gruber verklagt die Erbin ihrer Immobilien-Verkäuferin wegen Schimmel in Rottach-Egern. Gerichtstermin am 18. Juli 2025.

Monika Gruber verklagt die Erbin ihrer Immobilien-Verkäuferin wegen Schimmel in Rottach-Egern. Gerichtstermin am 18. Juli 2025.
Monika Gruber verklagt die Erbin ihrer Immobilien-Verkäuferin wegen Schimmel in Rottach-Egern. Gerichtstermin am 18. Juli 2025.

Monika Gruber im Streit um Schimmelvilla: 2,5 Millionen auf dem Spiel!

In der idyllischen Umgebung von Rottach-Egern brodelt es gewaltig: Die beliebte Münchner Kabarettistin Monika Gruber hat die Erbin ihrer Immobilien-Verkäuferin verklagt. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Hauskaufs, der vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Gruber fordert stolze 2,5 Millionen Euro für die Villa, in der sie nach dem Kauf Feuchtigkeit und Schimmel im Keller entdeckte. Offenbar war der Zustand der Immobilie nicht so rosig, wie es der erste Eindruck vermuten ließ – bei der Besichtigung schnupperte Gruber lediglich einen muffigen Geruch, der damals auf schlechte Belüftung und alte Teppiche zurückgeführt wurde, berichtet muenchen.t-online.de.

Der Streit um die Villa wird am kommenden Dienstag vor dem Landgericht München II verhandelt. Während Gruber der Verkäuferin vorwirft, den Mangel wissentlich verschwiegen zu haben, beruft sich die beklagte Erbin auf einen Gewährleistungsausschluss. Dieser besagt, dass Gruber das Haus „wie gesehen“ gekauft habe. In der Praxis bedeutet dies oft, dass der Verkäufer nicht für Mängelhaftung einsteht, selbst wenn später Probleme auftreten. So müssen Käufer möglicherweise mit feuchten Wänden oder anderen Bauschäden rechnen, die erst nach dem Kauf sichtbar werden, erklärt anwalt.de.

Versteckte Mängel und ihre rechtlichen Folgen

Wer sich ein neues Zuhause kauft, lässt sich oft von äußeren Schönheiten blenden und übersieht versteckte Probleme. Zu den häufigsten Fehlern beim Immobilienkauf gehören feuchte Wände und unbemerkte Schimmelbildung – oft versteckt hinter Wänden oder ungenügend belüfteten Kellerräumen. Diese Schäden können ernsthafte gesundheitliche Risiken mit sich bringen, besonders wenn sie erst nach dem Kauf entdeckt werden. Käufer sollten sich dessen bewusst sein und im Falle des Entdeckens von Mängeln nach dem Kauf rechtzeitig handeln: Beweise sichern, den Verkäufer kontaktieren und bei Bedarf rechtliche Schritte prüfen. Das gilt insbesondere, wenn versteckte Mängel arglistig verschwiegen wurden, wie es im Fall von Gruber möglicherweise der Fall ist, so kanzlei-franz.com.

Die rechtlichen Grundlagen dazu sind klar: Ein Gewährleistungsausschluss schützt zwar die Verkäufer, jedoch gibt es Ausnahmen, wenn Mängel vorsätzlich geheim gehalten werden. Wenn etwa Feuchtigkeit überstrichen wurde oder es sich um nicht genehmigte Anbauten handelt, kann der Verkäufer trotzdem haftbar gemacht werden. Im aktuellen Fall könnte das Gericht entscheiden, ob die Verkäuferin für den Schimmel im Keller verantwortlich ist, was Gruber zu ihrem Nachteil nicht in Kauf nehmen wollte.

Ob Gruber mit ihrer Klage durchkommt oder nicht, wird sich bald zeigen. Eines bleibt jedoch klar: Der Immobilienkauf kann mit mancherlei Risiken verbunden sein. Käufer sollten deshalb stets ein wachsames Auge auf mögliche versteckte Mängel haben und im Zweifel rechtzeitig handeln. Denn am Ende ist es besser, einmal mehr hinzuschauen, als unliebsame Überraschungen in der neuen Traumimmobilie zu erleben.