Übernachten im Freien verboten: Bergwacht warnt vor Strafen!

Miesbach warnt vor illegalem Übernachten in der Natur: Biwakieren ist ohne Genehmigung in Bayern verboten.

Miesbach warnt vor illegalem Übernachten in der Natur: Biwakieren ist ohne Genehmigung in Bayern verboten.
Miesbach warnt vor illegalem Übernachten in der Natur: Biwakieren ist ohne Genehmigung in Bayern verboten.

Übernachten im Freien verboten: Bergwacht warnt vor Strafen!

In den letzten Tagen gab es einen Vorfall, der vor Augen führt, wie wichtig es ist, die Regeln für das Übernachten in der Natur zu kennen. Eine Gruppe junger Wanderer auf der Brecherspitz wollte dort übernachten und rief versehentlich die Bergwacht. Dabei machte das Landratsamt Miesbach endgültig klar, dass Übernachten im Freien in Bayern nicht nur teuer werden kann, sondern möglicherweise sogar strafbar ist. Biwakieren ohne Genehmigung bleibt auch hier ein klares No-Go, besonders in sensiblen Naturgebieten wie der Brecherspitz, die im Landschaftsschutzgebiet „Spitzingsee und Umgebung“ liegt, so berichtet die tz.

Das Landratsamt wies darauf hin, dass das Übernachten in der Natur ohne Zustimmung des jeweiligen Eigentümers grundsätzlich verboten ist. Nur in echten Notsituationen, etwa bei Verletzungen, Erschöpfung oder plötzlichem Wetterumschwung, gibt es eine Ausnahme. Geplantes Übernachten fällt jedoch nicht darunter und bleibt damit illegal. Ranger und Naturschutzwächter sind in der Gegend aktiv und kontrollieren regelmäßig, um Verstöße zu ahnden.

Regeln fürs Wildcampen

Die gesamte Problematik steckt tief im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG), das das Betreten der Natur ohne Genehmigung erlaubt, jedoch explizit das Wildcampen untersagt. Wie auf der Website von Naturerlebnis Bayern erklärt wird, bedarf es für das Aufstellen eines Zeltes oder auch eines Biwaks immer der Zustimmung des Grundstückseigentümers. Offene Feuer sind ebenfalls nicht gestattet, es sei denn, man hat die ausdrückliche Erlaubnis dazu.

Für viele ist die Vorstellung, unter freiem Himmel zu nächtigen, ein absolutes Abenteuer. Doch, ob mit Zelt oder im Wohnmobil, die Regeln sind klar: Wildcampen, sprich Übernachten ohne behördliche Genehmigung, ist in Deutschland untersagt. Dies bedeutet, dass auf Parkplätzen zwar eine Nacht zum Erholen erlaubt ist, jedoch nicht mit Camping-Ausrüstung. Biwakieren ist unter bestimmten Umständen erlaubt, solange es nicht in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten erfolgt. Wer sich also nicht an die Auflagen hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, die in geschützten Gebieten bis zu 2.500 Euro betragen können, wie Nordbayern detailliert erläutert.

Legale Alternativen und Tipps

Aber nicht alles ist verloren für Campingliebhaber: Es gibt legale Alternativen zum Wildcampen. Rund um die Gebiete wie Frankenwald, Spessart und Steigerwald finden sich offiziell eingerichtete Trekkingplätze und Biwakplätze. Diese Plätze sind oft spartanisch ausgestattet, bieten aber eine legale Möglichkeit, die Natur zu genießen. Dabei gilt es, die Grundregeln für das Campen in der Natur im Kopf zu behalten: Offene Feuer vermeiden, den Müll wieder mit nach Hause nehmen und respektvoll mit der Natur umgehen.

Ein gutes Händchen bei der Planung und das Einholen von Erlaubnissen kann nicht nur Ärger und Geldstrafen sparen, sondern auch dafür sorgen, dass das Abenteuer Natur unvergesslich bleibt. Wer sich an die Regeln hält, kann die Schönheit der bayerischen Landschaften in vollen Zügen genießen, ohne sich um rechtliche Konsequenzen sorgen zu müssen.