Bombenalarm am Flughafen München: Mann sorgt für Chaos im Terminal!
Am 13. Oktober 2025 alarmierte ein 44-jähriger Mann am Münchner Flughafen die Polizei mit einer Bombendrohung – lediglich Kleidung im Koffer.

Bombenalarm am Flughafen München: Mann sorgt für Chaos im Terminal!
Ein aufreibender Einsatz beschäftigte am Freitagnachmittag die Sicherheitskräfte am Flughafen München. Der Alarm wurde ausgelöst, als ein 44-jähriger, alkoholisierter Mann behauptete, er habe eine Bombe in einem Koffer im Terminal 1 deponiert. Dies sorgte für eine weiträumige Sperrung des Bereichs rund um das verdächtige Gepäckstück, das sich schnell als nicht gefährlich herausstellte. Im Koffer fand sich nur Kleidung und Hygieneartikel – der Mann selbst stand jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Gepäck, so das Ergebnis der Ermittlungen.
Der Vorfall begann mit dem aggressiven Verhalten des Mannes gegenüber Flughafenmitarbeitern, was die Sicherheitskräfte auf den Plan rief. [Süddeutsche] berichtet, dass der Mann angab, der Koffer gehöre ihm und enthielte eine Bombe. Diese Behauptungen führten dazu, dass Spezialkräfte sowie ein Sprengstoffspürhund zur Einsatzstelle gerufen wurden. Als die Bundespolizei vor Ort eintraf, wurde sofort mit der Identitätsprüfung des Mannes begonnen und die Umgebung musste für die Untersuchungen abgesperrt werden.
Unverhoffte Einsichten und rechtliche Konsequenzen
Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass das Gepäckstück nicht dem 44-Jährigen gehörte. In seinem Inneren waren nur persönliche Gegenstände wie Kleidung und Hygieneartikel zu finden. Hinweise deuten darauf hin, dass er mit dem Koffer und dessen Eigentümer nicht in Verbindung steht. Aufgrund seiner Handlungen wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat und Diebstahls eingeleitet, und er muss mit einer Kostenrechnung für den Polizeieinsatz rechnen, wie auch [T-Online] berichtet.
Das Thema Sicherheit am Flughafen ist jedoch nicht nur auf diesen einzeln stehenden Vorfall beschränkt. Es gab zuvor eine Reihe von Sicherheitsvorfällen, die die Diskussion um die Wirksamkeit der bestehenden Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen neu entfachte. Tatsächlich wurde ein solcher Vorfall, bei dem ein Geiselnehmer eine Schranke durchbrach, als Anlass genommen, die Notwendigkeit für verschärfte Maßnahmen und Gesetze zu überprüfen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing thematisierte dies und forderte eine dringende Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes, um das Eindringen in Sicherheitsbereiche strenger zu bestrafen, wie [BR] hervorhebt.
Die derzeitige Rechtslage sieht ein solches Eindringen nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro vor, was von Wissing als unzureichend betrachtet wird. Er fordert deshalb eine grundlegende Neubewertung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Zugang zu sensiblen Bereichen von Flughäfen, um ähnliche Vorfälle zukünftig zu vermeiden.
Diese Vorfälle verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig die Sicherheitsvorkehrungen an Flughäfen sind und dass die Behörden stets wachsam sein müssen. Der Fall des 44-jährigen Mannes wird nun weiter untersucht, während die Diskussion um die Sicherheitsstandards in der Luftfahrt aufrecht bleibt.