Mieter im Lärm-Chaos: Mutige Klage gegen dreiste Entmietung in München!

Mieter im Lärm-Chaos: Mutige Klage gegen dreiste Entmietung in München!
In der Thalkirchner Straße 12 in München, genauer gesagt im Innenhof eines komplexen Mietverhältnisses, regt sich Widerstand. Mieter berichten über anhaltenden Partylärm und ungebetene Konzerte, die nicht nur den Alltag stören, sondern auch die Wohnqualität enorm beeinträchtigen. Wie tz.de berichtet, fühlten sich die betroffenen Mieter gezwungen, sich an die Öffentlichkeit zu wenden und ihre Probleme laut zu artikulieren. Die Hausverwaltung hat es zwar nicht leicht, aber die drohenden Kündigungen und der finanzielle Druck scheinen die Situation zusätzlich zu verschärfen.
Bereits zu Beginn des Jahres kündigte der Hauseigentümer Christoph Hertwig den Mietern mündlich und bot sogar Umzugshilfen sowie finanzielle Anreize an. Dabei nahmen einige das Angebot an, während 13 Mieter entschieden, weiterhin zu kämpfen. Immer wieder ist von Einschüchterungen durch die Hausverwaltung die Rede. Die Mieter wurden mehrfach zur Kündigung aufgefordert. Diese machiavellistischen Züge haben natürlich nicht nur negative Auswirkungen auf die Bewohner, sondern regen auch die Gemüter darüber hinaus an.
Graffiti als Teil des Problems
Doch nicht nur der Lärm sorgt für Unruhe. Auch die Wände des Hauses haben ihre Spuren hinterlassen. Über Graffiti, darunter ein ominöses „Hangman“, berichten die Mieter in der örtlichen Presse. Wie es im mietrecht.com festgestellt wird, kann Graffiti zwar das äußere Erscheinungsbild eines Gebäudes beeinflussen, jedoch ist eine Mietminderung nicht immer gerechtfertigt. Oftmals hängt die Entscheidung von der Art der Immobilie und dem Grad der Beeinträchtigung ab. Bei luxuriösem Wohnraum könnte eine Mietminderung eher durchsetzbar sein, während in herkömmlichen Mietwohnungen das rechtliche Terrain schwammiger ist.
Die Mieter sind sich einig: Sie müssen etwas unternehmen. Ein Musterschreiben zur Mietminderung wäre hilfreich, wie mietschreiben.de empfiehlt. Mieter sollten dem Vermieter eine Mängelanzeige zukommen lassen. Eine Fristsetzung kann dazu führen, dass der Vermieter reagieren muss. Schließlich ist eine schriftliche Mitteilung an den Eigentümer unabdingbar, um seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nachzukommen und um einen möglichen Wertverlust zu vermeiden.
Hier muss eine Lösung her
Die Situation bleibt angespannt. Während einige Mieter weiterhin in ihren Wohnungen wohnen bleiben wollen, haben andere bereits den Schritt gewagt. Die Polizei gerät häufig in die Bredouille, da Partygäste oft behaupten, im Haus zu wohnen und somit rechtlicherseits schwerer belangbar sind. Die Mieter haben sich inzwischen auch an den Bezirksausschuss Isarvorstadt-Ludwigsvorstadt gewandt, um auf diese Missstände aufmerksam zu machen.
Politische Stimmen äußern ihre Besorgnis über die prekäre Lage und raten den Mietern zu einem organisierten Vorgehen sowie zu Zusammenarbeit mit Mieterschutzvereinen. Solche Maßnahmen könnten den Menschen, die in diesem beschaulichen Teil Münchens leben, vielleicht eine Perspektive geben. Christoph Hertwig hingegen sieht die Klagen als überzogen an und gibt an, dass eine Sanierung des stark sanierungsbedürftigen Gebäudes während der Mietzeit nicht möglich sei.
Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten – die Mieter sind jedenfalls gewillt, für ihre Rechte zu kämpfen, und hoffen, dass eine Lösung gefunden wird, die allen gerecht wird und den Lärm endlich zum Verstummen bringt.