19-Jähriger feuert vier Schüsse aus Schreckschusspistole im Streit!

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Neuburg-Schrobenhausen: 19-Jähriger feuert Schreckschüsse während Streit auf B16 ab. Gerichtsverhandlung am 22. August 2025.

Neuburg-Schrobenhausen: 19-Jähriger feuert Schreckschüsse während Streit auf B16 ab. Gerichtsverhandlung am 22. August 2025.
Neuburg-Schrobenhausen: 19-Jähriger feuert Schreckschüsse während Streit auf B16 ab. Gerichtsverhandlung am 22. August 2025.

19-Jähriger feuert vier Schüsse aus Schreckschusspistole im Streit!

Was ist da bloß auf der B16 bei Neuburg passiert? Ein Streit zwischen Autofahrern ist am 22. Dezember 2024 völlig eskaliert. Wie der Donaukurier berichtet, wird ein 19-Jähriger beschuldigt, einem anderen Autofahrer dicht aufgefahren zu sein. Der Konflikt spitzte sich zu, als der Vorausfahrende anhielt, um den jüngeren Fahrer zur Rede zu stellen. Doch statt einer Diskussion zog der Beschuldigte eine Schreckschusspistole und feuerte gleich vier Schüsse auf sein Gegenüber ab.

Warum er so heftig reagierte? Der Angeklagte gab an, aus “Angst um seine Gesundheit” gehandelt zu haben. Der Geschädigte fuhr zum Zeitpunkt des Vorfalls mit 50 bis 60 Stundenkilometern, wobei nur an der Kreuzung eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht. Eine Polizistin bestätigte die Angaben über die Geschwindigkeit als Zeugin. Der geschädigte Autofahrer erlitt durch die Schüsse Verletzungen im Gesicht und in den Ohren.

Der Zustand der Waffen

Die Polizei fand am Tatort eine Hülse einer Neun-Millimeter-Kartusche, die für große Schlagkraft steht. Doch was genau ist eigentlich eine Schreckschusspistole? Laut Jurawelt handelt es sich um Nachbildungen von Schusswaffen, die keine echten Projektile abfeuern. Stattdessen nutzen sie spezielle Kartuschenmunition, Reizgas oder pyrotechnische Munition. Ihr lauter Knall soll vor allem zur Abschreckung dienen, was im Fall des 19-Jährigen auf schockierende Weise umgekehrt wurde.

Obwohl Schreckschusswaffen in Deutschland unter das Waffengesetz fallen, können sie unter bestimmten Bedingungen ohne besondere Erlaubnis erworben werden, sofern sie ein PTB-Prüfsiegel besitzen. Das Führen einer solchen Waffe in der Öffentlichkeit erfordert hingegen einen kleinen Waffenschein. Bei unsachgemäßer Handhabung können diese Waffen jedoch auch gefährlich werden, da der hohe Gasdruck und die Druckwelle sogar Knochen brechen können, wie Jura Online darstellt.

Keine Show im Gerichtssaal

Der Vorfall hat nicht nur einen körperlichen, sondern auch juristischen Nachhall. Der geschädigte Autofahrer erschien nicht vor Gericht, was für die Richter und Schöffen von Bedeutung war. Die Verhandlung wurde schließlich auf Freitag, den 22. August, vertagt, und man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickeln wird.

In der öffentlichen Diskussion wird immer wieder betont, dass Schreckschusspistolen bei Bedrohungen rechtlich als Waffen angesehen werden können. Diese Thematik wurde zuletzt vom BGH behandelt, als er klärte, dass selbst eine geladene Schreckschusspistole in einem Drohkontext als Waffe im Sinne des Strafgesetzbuches gilt. Dies sorgt für ein gewisses Maß an Rechtssicherheit, die in der Gesellschaft dringend benötigt wird.

Schreckschusspistolen haben also ihren Platz in der Gesellschaft – aber wie lange noch, wenn sie als Bedrohung wahrgenommen werden? Die Frage bleibt spannend und der Ausgang der Verhandlung dürfte einige Antworten liefern.