Rechtsreferendariat in Passau: Skandal um admitted Rechtsextremisten!

Rechtsreferendariat in Passau: Skandal um admitted Rechtsextremisten!
Passau, Deutschland - Echter Aufregung obliegt die Nachricht, dass ein Jurist mit einer rechtsextremen Vergangenheit am Landgericht Passau als Rechtsreferendar eingestellt wurde. Dies berichtete zuletzt die Abendzeitung. Trotz seiner Verbindungen zu rechtsextremen Organisationen und Auftritten in einschlägigen Medien wird ihm die Möglichkeit eingeräumt, das Rechtsreferendariat abzulegen. Das bayerische Justizministerium stellte klar, dass bloße Mitgliedschaften in extremistischen Gruppen nicht automatisch zur Ablehnung führen.
Diese Entscheidung steht im Kontrast zu einem Vorfall aus dem Jahr 2024, als das Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsextremisten am Oberlandesgericht Bamberg als „charakterlich ungeeignet“ zurückwies. Auch das Oberlandesgericht Koblenz betonte, dass Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, keinen Anspruch auf Anstellung als Rechtsreferendar haben. Dass diese prinzipiellen Grundlagen nun in einem konkreten Fall missachtet wurden, sorgt für Zündstoff, so die Berichterstattung des Bayerischen Rundfunks.
Der Fall und die Reaktionen
Der angehende Jurist war nicht nur Mitglied in der rechtslastigen Schülerburschenschaft Saxonia-Czernowitz, sondern auch Teil der vom Verfassungsschutz beobachteten Burschenschaft Danubia. Sein Engagement in der rechtsextremen Szene ist unübersehbar, dazu kommen antisemitische Verschwörungsmythen, die er publik machte. Diese offenkundige Zugehörigkeit lässt die Prüfmechanismen der Bewerberüberprüfung hinterfragen.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion, Toni Schuberl, äußerte sich besorgt über die Vorgehensweise. Er bemängelt, dass die Bewerber lediglich eine Liste von Organisationen ankreuzen müssen, in denen sie tätig waren, und schaute kritisch auf die Überprüfungsmaßnahmen. Laut Justizminister Georg Eisenreich wird zwar auf extremistische Mitgliedschaften überprüft, jedoch verweist er auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und äußert sich nicht konkret zu diesem speziellen Fall.
Hintergrund: Berücksichtigung von Extremismus in der Juristenausbildung
Um zu verstehen, wie solche Entscheidungen getroffen werden, muss man einen Blick auf die historischen Rahmenbedingungen werfen. In den 1970er Jahren wurde in Deutschland der Radikalenerlass, auch bekannt als Extremistenbeschluss, eingeführt. Dieser machte es für Personen, die an den politischen Rändern aktiv waren, nahezu unmöglich, eine Anstellung im öffentlichen Dienst zu bekommen. Bis zu 11.000 Verfahren wurden eingeleitet, während rund 3,5 Millionen Personen überprüft wurden. Auch Lehrer und Hochschullehrer waren von diesen Maßnahmen betroffen, wie das MDR zusammenfasst.
Ob dieser aktuelle Fall als Rückschritt in der Bewertung von Extremismus in der Juristenausbildung gesehen wird, bleibt abzuwarten. Es stellt sich die Frage, wie ein gerechter Umgang mit solchen Bewerbungen in Zukunft garantiert werden kann. Vor allem, ob die Aufklärung über die Gesinnungen und Aktivitäten von Bewerbern wirklich ausreicht, um sicherzustellen, dass die demokratische Grundordnung auch von zukünftigen Juristen respektiert wird.
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Ort | Passau, Deutschland |
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