E. coli im Trinkwasser: Abkochanordnung für mehrere Gemeinden!

Das Gesundheitsamt Passau warnt vor bakteriellem Trinkwasser in Rottal-Inn; Abkochanordnung für betroffene Gemeinden gilt seit 9. Juli 2025.

Das Gesundheitsamt Passau warnt vor bakteriellem Trinkwasser in Rottal-Inn; Abkochanordnung für betroffene Gemeinden gilt seit 9. Juli 2025.
Das Gesundheitsamt Passau warnt vor bakteriellem Trinkwasser in Rottal-Inn; Abkochanordnung für betroffene Gemeinden gilt seit 9. Juli 2025.

E. coli im Trinkwasser: Abkochanordnung für mehrere Gemeinden!

In der Gemeinde Ering gibt es derzeit Grund zur Besorgnis: Das Gesundheitsamt Passau hat eine Abkochanordnung für das Trinkwasser erlassen. Bei Routineuntersuchungen wurde eine Auffälligkeit hinsichtlich der mikrobiologischen Sollwerte festgestellt, konkret handelt es sich um eine bakterielle Verunreinigung durch Escherichia coli und coliforme Bakterien. Dies macht es unerlässlich, das Trinkwasser vor der Verwendung abzukochen, wie pnp.de berichtet.

Besonders betroffen sind neben Ering auch die Orte Bad Füssing, Bad Griesbach, Kirchham, Malching, Neuhaus a. Inn, Pocking, Ruhstorf a. d. Rott und Tettenweis. In Ering sind die Gemeindeteile Auggenthal, Dorf, Ed, Eglsee, Erlat, Ernegg, Grießer, Hardt, Heitzing, Kühstein, Loh, Münchham, Neumühle, Pildenau, Prenzing, Scheiblhub und Weidau von der Anordnung betroffen. Die Anwohner sind aufgerufen, das Wasser vor der Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden zum Kochen zu bringen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

Dringende Empfehlungen zur Wasserverwendung

Die Abkochmethode ist relativ einfach: Das Wasser sollte einmalig sprudelnd aufgekocht und danach für zehn Minuten abkühlen gelassen werden. Wer mit Geschirr spült, sollte unbedingt ein Programm mit mindestens 70 Grad wählen. Diese Informationen sind nicht nur für die betroffenen Haushalte wichtig, sondern auch für alle, die im Landkreis Passau leben und häufig die genannten Gebiete aufsuchen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der Trinkwasserqualität sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt. Das Gesetz verpflichtet die Gesundheitsämter zur regelmäßigen Überwachung der Wasserqualität, um sicherzustellen, dass die Wasserversorgung gesundheitlich unbedenklich bleibt. Laut der Trinkwasserverordnung, die durch das Bundesministerium für Gesundheit erlassen wurde, gibt es genaue Vorschriften zur Beschaffenheit und Aufbereitung des Trinkwassers, die auch stringent überwacht werden müssen. Diese Vorgaben dienen dem Schutz der Bürger und sind Teil eines umfassenden Regelwerks, das auf international anerkannten Standards basiert, wie umweltbundesamt.de erklärt.

Die Gemeinde Ering hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Situation schnellstmöglich zu klären und wird auf ihrer Homepage über die Entwicklungen informieren. Anwohner sollten sich regelmäßig über die aktuellen Informationen und Empfehlungen auf der Internetseite der Gemeinde oder beim Gesundheitsamt informieren, um auf dem Laufenden zu bleiben und ihre Gesundheit nicht zu gefährden.