44-Jähriger mit 4 Promille auf dem Rad: Polizei schlägt Alarm!

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Ein stark alkoholisierter Radfahrer in Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt, wurde mit knapp vier Promille von der Polizei gestoppt.

Ein stark alkoholisierter Radfahrer in Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt, wurde mit knapp vier Promille von der Polizei gestoppt.
Ein stark alkoholisierter Radfahrer in Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt, wurde mit knapp vier Promille von der Polizei gestoppt.

44-Jähriger mit 4 Promille auf dem Rad: Polizei schlägt Alarm!

In der kleinen Gemeinde Zeilitzheim im Landkreis Schweinfurt sorgte ein Vorfall am Dienstagnachmittag für großes Aufsehen. Ein 44-jähriger Mann wollte sich auf sein Fahrrad schwingen, allerdings war sein Alkoholpegel alles andere als verkehrstauglich. Mit einem Atemalkoholwert von knapp vier Promille geriet er ins Visier der Polizei. Die Beamten wurden gerufen, nachdem es Meldungen über einen gestürzten Radfahrer in der Johann-Pröschel-Straße gab. Vor Ort stellten sie schnell fest, dass der Mann stark alkoholisiert war und definitiv nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen konnte.

Wie die Newsallianz berichtet, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der den besorgniserregenden Wert von fast vier Promille ergab. Die Polizei leitete umgehend ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Zudem wurde eine Blutentnahme angeordnet und die Weiterfahrt wurde unterbunden. Der Führerschein des 44-Jährigen wurde beschlagnahmt, und das Gericht wird voraussichtlich seine Fahrerlaubnis entziehen. Ab sofort ist er also nicht mehr berechtigt, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen.

Alkohol und Radfahren: Ein riskantes Unterfangen

Alkohol am Steuer ist nicht nur für Autofahrer ein großes Thema; auch Radfahrer sind nicht gefeit vor den Gefahren des Alkoholkonsums im Straßenverkehr. Laut den Informationen des ADAC gilt eine Promillegrenze von 1,6 für Radfahrer. Ab diesem Wert wird man als absolut fahruntüchtig eingestuft. Bei niedrigeren Werten, wie ab 0,3 Promille, kann es bereits bei Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder Stürzen zu Strafverfahren kommen.

Für den betroffenen Radfahrer in Zeilitzheim ist die Situation besonders dramatisch, denn die Strafen sind beträchtlich. Ab 1,6 Promille wird nicht nur eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen fällig, es gibt zudem Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg. Merkwürdig ist, dass bei Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad kein Fahrverbot ausgesprochen wird, aber die Fahrerlaubnisbehörde wird informiert, und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist notwendig, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Geraten Radfahrer wieder in die Schlagzeilen wegen Alkohol am Steuer, kann sogar das Radfahren selbst verboten werden, wenn Gefahren für den Straßenverkehr bestehen.

Die rechtlichen Konsequenzen

Die rechtlichen Grundlagen für diese Sanktionen sind festgelegt. Der Paragraph 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) besagt, dass ab 0,5–1,09 Promille bereits Ordnungswidrigkeiten vorliegen können, während ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt, die immer eine Straftat darstellt. In diesem Fall wurden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und die drohenden Konsequenzen für die Betroffenen deutlich zu machen.

Es zeigt sich einmal mehr, dass Alkohol und Verkehr in jeglicher Form ein gefährliches Duo bilden. Die Geschehnisse in Zeilitzheim sind ein eindringlicher Reminder, wie wichtig Vernunft ist – besonders, wenn es um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer geht.