Familie kämpft um Wochenendhaus: Droht der Abriss in Buch?

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Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Starnberg: Familie kämpft gegen Baustopp und drohenden Abriss ihres Neubaus.

Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Starnberg: Familie kämpft gegen Baustopp und drohenden Abriss ihres Neubaus.
Rechtsstreit um ein Wochenendhaus in Starnberg: Familie kämpft gegen Baustopp und drohenden Abriss ihres Neubaus.

Familie kämpft um Wochenendhaus: Droht der Abriss in Buch?

In einem bis dato unentschlossenen Rechtsstreit kämpfen die Eigentümer einer Familie aus München um ihr Wochenendhaus in Buch bei Inning. Die Situation spitzt sich zu, nachdem das alte, baufällige Gebäude ohne die erforderliche Genehmigung abgerissen und durch einen größeren Neubau ersetzt wurde. Das Landratsamt Starnberg hat daraufhin einen Baustopp verhängt und eine nachträgliche Genehmigung verweigert, da das Grundstück als Außenbereich eingestuft wird, wo Neubauten grundsätzlich nicht zulässig sind, so tz.de berichtet, dass ….

Das Verwaltungsgericht hat nun über die Zulässigkeit des Neubaus zu entscheiden. Ein zentraler Streitpunkt dabei ist die Frage, ob sich das Grundstück im Innen- oder Außenbereich befindet. Die Familie, die das Grundstück seit den 1930er-Jahren besitzt, möchte es für die vierte Generation erhalten. Der Anwalt der Familie rät zu einer Klage, um die Einstufung des Grundstücks zu ändern, während das Kreisbauamt die Ablehnung der Genehmigung auf die geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften stützt, die im Baugenehmigungsrecht verankert sind, wie Anwalt Ehlert erläutert.

Die rechtlichen Hürden

„Zu blauäugig und vorschnell“ gehandelt, gestand der Eigentümer beim letzten Ortstermin vor dem Gericht. Die Richter, unter dem Vorsitz von Johann Oswald, begutachteten sowohl das neu errichtete Gebäude als auch die angrenzenden Nachbarbauten. Dabei stellten sie fest, dass der Neubau zwar noch den Charakter eines Wochenendhauses aufweist, jedoch eindeutige Hinweise auf seine Einstufung im Außenbereich vorliegen. Das Gericht hat bereits angedeutet, dass es die Klage voraussichtlich nicht stattgeben wird, was im schlimmsten Fall den kompletten Abriss des Neubaus bedeuten könnte, wie Merkur berichtet, dass ….

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die Verwaltung muss sicherstellen, dass keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Dazu gehören Vorschriften des Bauordnungsrechts und Planungsrecht, wo Bebauungspläne mit verbindlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Auch die gesicherte Erschließung des Grundstücks spielt eine Rolle. Ist das Grundstück nicht direkt an eine öffentliche Straße angebunden, ist die Zustimmung der Nachbarn nötig, um die Erschließung zu gewährleisten.

Die mögliche Zukunft des Wochenendhauses

Der Anwalt des Klägers bezeichnete den Fall als „Grenzfall“ und warnte eindringlich vor dramatischen Folgen für die Familie. Ein möglicher Abriss wäre nicht nur ärgerlich, sondern auch emotionale sowie finanzielle Konsequenzen hätten, wenn die vierte Generation keinen Zugang mehr zu ihrem geliebten Wochenendhaus hätte. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht entscheiden wird und ob in dieser Angelegenheit ein Lichtblick für die Familie in Sicht ist.

Die Unsicherheiten rund um den Status des Grundstücks und die damit verbundenen rechtlichen Auseinandersetzungen zeigen, wie wichtig es ist, vor größeren Vorhaben im Bauwesen genauestens zu informieren und sich im Vorfeld von Fachleuten beraten zu lassen. Es wird spannend sein zu sehen, wie sich dieser Rechtsstreit weiterentwickeln wird und ob der Traum der Familie, das Grundstück zu behalten, Wirklichkeit wird.

Alle Augen sind nun auf das Gericht gerichtet, das in naher Zukunft über das Schicksal des Wochenendhauses entscheiden wird.