Grausame Tierquälerei am Starnberger See: Frau zur Rechenschaft gezogen!

Grausame Tierquälerei am Starnberger See: Frau zur Rechenschaft gezogen!
Eine erschütternde Tierquälerei sorgte am Starnberger See für Entsetzen, als eine 51-jährige Frau im Verdacht steht, eine Entenmutter mit Steinen getötet zu haben. Wie die Süddeutsche berichtet, ereignete sich der Vorfall am 2. Juli. In der Nähe des Nepomukparks wurde die Ente, die mit ihren sieben Küken im Wasser schwamm, von einer Badegäste angegriffen. Diese fühlte sich offenbar durch die Küken gestört und begann, die Tiere mit Steinen zu bewerfen.
Ein Zeuge des Vorfalls erzählte, dass einer der Steine die Entenmutter am Hals traf und schwere Verletzungen verursachte. Obwohl Jugendliche aus München eingriffen und die verletzte Ente aus dem Wasser holten, starb diese wenige Minuten später an den Folgen des Angriffs. Das Tierheim Starnberg wurde von den jungen Leuten verständigt, und ein Team versuchte vergeblich, die mutterlosen Küken einzufangen.
Ermittlungen nehmen Fahrt auf
Am Samstag, mehr als einen Monat nach dem Vorfall, erkannte eine Zeugin die mutmaßliche Täterin am Ufer des Sees wieder und informierte umgehend die Polizei. Die Überwachung der Frau und die Erfassung ihrer Personalien laufen nun, um die genauen Umstände der Tötung der Entenmutter zu klären. Laut den Berichten von Nordbayern wurde eine Anzeige wegen des Vorfalls ursprünglich gegen Unbekannt aufgenommen, als die Frau flüchtete. Die Polizei sucht weiterhin nach weiteren Zeugen des Vorfalls.
Die Beschreibung der Frau ist klar: blonde Haare, zum Dutt gebunden, in einem schwarzen Bikini mit einem blauen Überwurf. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Starnberg zu melden.
Gesetzliche Grundlagen und Tierschutz
Solche Vorfälle werfen auch einen kritischen Blick auf den Tierschutz in Deutschland. Laut einer Analyse von LTO werden viele Tierschutzdelikte nicht ausreichend verfolgt. Das deutsche Tierschutzstrafrecht gilt zwar sowohl für Haustiere als auch für Nutztiere, doch die tatsächlichen Sanktionen sind oft gering. Im Jahr 2020 wurden nur 1.027 Personen wegen Tierschutzdelikten verurteilt, und 95 Prozent der Verurteilungen endeten in Geldstrafen.
Der Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes besagt, dass das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund strafbar ist. Doch wie aktuell in Starnberg zu sehen, werden solche Vorfälle oft nicht ausreichend verfolgt, was die Notwendigkeit einer Reform des Tierschutzrechts unterstreicht.
In einer Zeit, in der sich viele Menschen für die Rechte von Tieren starkmachen, muss die Gesellschaft überlegen, wie sie mit solchen grauenhaften Taten umgehen will. Ob im Starnberger See oder anderswo – Tierschutz sollte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch durch Taten und Gesetze untermauert werden, die den Tieren tatsächlich Schutz bieten.