Kulturförderung 2026: Jetzt Anträge beim Landratsamt Starnberg einreichen!

Kulturförderung 2026: Jetzt Anträge beim Landratsamt Starnberg einreichen!
Die Kulturförderung im Landkreis Starnberg steht vor spannenden Möglichkeiten: Ab sofort können Anträge für das Jahr 2026 eingereicht werden. Laut der Süddeutschen Zeitung ist die Frist zur Einreichung bis zum 30. Oktober 2023 festgesetzt, sodass kulturelle Initiativen schnell aktiv werden sollten.
Für die Förderung müssen die Projekte einen überörtlichen Charakter haben und dürfen nicht nur auf eine einzelne Gemeinde beschränkt sein. Dies eröffnet zahlreiche Chancen für kreative Köpfe, die mit ihren Ideen nicht nur vor Ort, sondern auch darüber hinaus wirken möchten. Ein umfassender Projekt- und Finanzierungsplan ist bei der Antragstellung unerlässlich. Darüber hinaus wird ein angemessener Eigenmitteleinsatz gefordert, um die Finanzierung des Vorhabens zu sichern.
Förderkriterien im Detail
Es gibt einige wichtige Kriterien, die für die Vergabe der Fördermittel berücksichtigt werden. Neben der überörtlichen Bedeutung sind auch Aspekte wie die Jugendförderung oder die Unterstützung von Menschen mit Behinderung positiv zu bewerten. Auch historische oder kulturelle Kontinuität sowie die erwarteten Besucherzahlen spielen eine Rolle bei der Entscheidung. Wer Fragen hat, kann sich direkt an Barbara Beck wenden, die unter der Telefonnummer 08151/148-77290 oder per E-Mail an kultur@lra-starnberg.de erreichbar ist.
Das Antragsformular ist unkompliziert auf der Webseite des Landkreises Starnberg erhältlich und persönliche Besuche im Landratsamt sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Öffnungszeiten sind für die Bürger:innen gut gestaltet: Montag und Dienstag von 8 bis 16 Uhr, Mittwoch von 8 bis 14 Uhr, Donnerstag bis 18 Uhr und Freitag bis 14 Uhr.
Ein Blick über den Tellerrand
Doch nicht nur auf lokaler Ebene gibt es Fördermöglichkeiten. Auch die Kulturstiftung des Bundes bietet Kulturschaffenden zweimal jährlich die Möglichkeit, Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten zu beantragen. Das betrifft Bereiche wie Bildende Kunst, Musik, Tanz und Film. Hierbei ist die Mindestantragssumme 50.000 Euro, und es muss sichergestellt werden, dass mindestens 20% der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt sind. Die nächste Jurysitzung findet im November 2025 statt, Anträge müssen bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden.
Diese Vielzahl an Fördermöglichkeiten eröffnet einen breiten Raum für kulturelle Aktivitäten und kreative Projekte in der Region. Fördereinrichtungen und Kulturschaffende sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der kulturellen Entwicklung zu beteiligen.