Schulwegkosten erstatten: Antrag im Landkreis Starnberg jetzt stellen!
Erfahren Sie die Details zur Antragsfrist für Schulwegkostenerstattung im Landkreis Starnberg bis zum 31. Oktober 2025.

Schulwegkosten erstatten: Antrag im Landkreis Starnberg jetzt stellen!
Im Landkreis Starnberg herrscht momentan reges Interesse an der Schülerbeförderung, insbesondere angesichts der bevorstehenden Antragsfrist für die Erstattung von Schulwegkosten. Diese Frist endet am 31. Oktober 2025. Wie unser-wuermtal.de berichtet, können unterhaltsleistende Personen Anträge für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 stellen. Dies gilt nicht nur für Schüler an Gymnasien, sondern auch für Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen (außer Teilzeitformen), Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeitunterricht an Berufsschulen.
Die Voraussetzung für die Beantragung ist, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer zur nächstgelegenen Schule ist. Die Erstattung betrifft jedoch nur die Kosten, die die Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie übersteigen. Wer nach dem 31. Oktober seine Anträge einreicht, muss sich darauf einstellen, dass diese nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtige Details zur Schülerbeförderung
Es gibt verschiedene Kategorien von Schülern, die Anspruch auf Beförderung haben. Hierzu gehören nicht nur Schülerinnen und Schüler öffentlicher Grund-, Mittel- und Förderschulen, sondern auch solche an staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien und Berufsfachschulen in Vollzeit. Eine wichtige Regelung sieht vor, dass Schüler mit dauerhafter Behinderung unabhängig von der Entfernung kostenlos befördert werden. Außerdem gilt, dass Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe keinen Anspruch auf Beförderung haben, jedoch auf die Erstattung der Schulwegkosten. weitere Informationen finden sich auf dem Portal des bayerischen Staates, wie bayernportal.de klarstellt.
Bei der Berechnung der Erstattung wird auch die Anzahl der Kinder in einem Haushalt berücksichtigt. Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder können mit einer vollständigen Erstattung der Fahrtkosten rechnen, ebenso wie Familien, die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Bürgergeld haben. Um den Antragsprozess zu vereinfachen, stehen die Antragsformulare sowohl online als auch im Landratsamt zur Verfügung.
Wie können Anträge gestellt werden?
Die Anträge zur Erstattung der Schulwegkosten können sowohl online als auch in Papierform beim zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Weiterführende Informationen erhalten Interessierte telefonisch unter 08151 148-77558 oder -77587. Es ist ratsam, die Fristen zu beachten, um keine wertvolle Unterstützung zu verpassen.
Für viele Familien im Landkreis Starnberg kann diese Erstattung eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es wichtig, gut informiert zu sein und die verfügbaren Unterstützungsangebote zu nutzen.
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass viele Berechtigte die Chance ergreifen und ihre Anträge fristgerecht einreichen, um von der Schülerbeförderung zu profitieren. Denn ein sicherer und kostenfreier Schulweg ist für die Entwicklung der Kinder von großer Bedeutung.