Mordfall Hanna W.: Sebastian T. nach 945 Nächten auf freiem Fuß!

Mordfall Hanna W.: Sebastian T. nach 945 Nächten auf freiem Fuß!
Ein Schatten über Aschau: Sebastian T. wurde am 20. Juni 2025 nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft aus der JVA Traunstein entlassen. Er steht im Verdacht, in den gewaltsamen Tod der Medizinstudentin Hanna Wörndl verwickelt zu sein, die am 3. Oktober 2022 leblos in der Prien aufgefunden wurde. Der Prozess gegen ihn wird am 29. September 2025 neu aufgerollt, nachdem ein Gutachten erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der belastenden Aussage eines Zeugen aufwarf. Sebastian T., der in seiner Zeit in Haft nicht nur dreimal Weihnachten, sondern auch seinen Geburtstag feierte, hat nun die Möglichkeit, in sein Elternhaus zurückzukehren, da der dringende Tatverdacht gegen ihn als nicht mehr gegeben angesehen wird.
Das Gutachten stammt von Prof. Dr. Max Steller, der im Auftrag des Landgerichts Traunstein die Aussage des Hauptbelastungszeugen Adrian M. genauer unter die Lupe nahm. Dieser hatte behauptet, dass Sebastian T. ihm in der Haft gestanden habe, dass er Hanna Wörndl ermordet habe. Doch die Analyse von Steller kam zu dem Schluss, dass die Aussage von Adrian M. nicht den Beweiswert habe. Zudem litten solche Aussagen, wie auch Adrian M.s, oft an der Neigung zur Falschaussage, was zu einem erheblichen Risiko für den Angeklagten wurde. Diese Bedenken über die Zuverlässigkeit von Geständnissen sind nicht neu, wie forensik-berlin.de zeigt; dort werden Falschaussagen als Teil der kriminalpsychologischen Forschung eingehend untersucht.
Ein turbulenter Rechtsweg
Die Entwicklungen in diesem Fall sind nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung brisant. Der Bundesgerichtshof hatte zuvor festgestellt, dass im ersten Urteil Verfahrensfehler vorlagen, was schließlich zur Revision führte. Die 1. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein hat am Freitag festgestellt, dass „ein dringender Tatverdacht derzeit nicht mehr anzunehmen“ sei. Dies könnte für Sebastian T. einen Freispruch im kommenden Prozess bedeuten.
Adrian M., dessen Aussagen als Grundlage für das erste Urteil gedient hatten, war selbst in ein Verfahren wegen Missbrauchs via Internet verwickelt. Er wird als jemand beschrieben, der eine ausgeprägte Neigung zum Lügen hat und auch ein Motiv für eine Falschaussage besaß. Es stellt sich die Frage, wie oft es in der juristischen Praxis zu solchen Falschaussagen kommt, schließlich lag der Anteil falscher Geständnisse nachweislich bei rund 7% in Deutschland. Diese Zahlen zeigen die Problematik hinter Aussagen wie der von Adrian M., die nicht nur den Angeklagten, sondern auch die Verfahrensgerechtigkeit in Frage stellen.
Der Schatten des Verbrechens
Der gewaltsame Tod von Hanna Wörndl bleibt währenddessen ein unerklärtes Rätsel. Der Fall hat nicht nur die Justiz beschäftigt, sondern auch die Öffentlichkeit in Atem gehalten. Am 3. Oktober 2022 wurde ihr Körper entdeckt, und obwohl bei der Obduktion Anzeichen eines Gewaltverbrechens festgestellt wurden, fehlt es bis heute an einer Tatwaffe, DNA-Spuren und unmittelbaren Augenzeugen, die Sebastian T. in den Mord verwickeln könnten. Tatsächlich wurden Zeugen gesehen, die ihn kurz vor der Tat, während er joggen war, beobachteten – jedoch ohne stichhaltige Beweise gegen ihn.
So steht der Fall Hanna W. vor einer wichtigen Wende. Am 29. September 2025 wird die Justiz erneut versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen. Die Hoffnungen liegen auf einem fairen Verfahren, das sowohl alle Beweise für als auch gegen Sebastian T. eingehend prüfen muss, um die Gerechtigkeit zu wahren. Fakt ist, die Aufarbeitung solcher Fälle erfordert viel Fingerspitzengefühl – da liegt was an!
Für die Stadt Aschau und die Angehörigen von Hanna Wörndl ist es eine Zeit der Ungewissheit. Die Frage bleibt, ob der neue Prozess Klarheit bringen kann – und ob Sebastian T. tatsächlich für die Tat zur Rechenschaft gezogen werden kann oder ob er als freier Mann seine Tage zählt.
Doch bis dahin bleibt abzuwarten, wie die Würfel fallen werden.