Kindergeld nach 18: Wer hat noch Anspruch und welche Regeln gelten?

Kindergeld nach 18: Wer hat noch Anspruch und welche Regeln gelten?
Das Thema Kindergeld beschäftigt viele Familien in Deutschland, insbesondere wenn die Kinder das 18. Lebensjahr erreichen. Was ändert sich dann für die Eltern und volljährigen Kinder? Eine eingehende Betrachtung der aktuellen Regelungen zeigt, dass hier einige Hürden zu überwinden sind, um weiterhin finanziell unterstützt zu werden.
Bis zur Volljährigkeit, sprich bis zum 18. Geburtstag, erhalten Familien ganz regulär Kindergeld. Danach allerdings gibt es klare Voraussetzungen, die für eine Weiterzahlung erfüllt sein müssen. Laut einem Artikel von Mainpost profitieren volljährige Kinder von Kindergeld, wenn sie sich entweder in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, einem Studium oder in einer Übergangsphase zwischen Schulabschluss und Ausbildung befinden. Auch die absolvierte Ausbildung oder das Praktikum müssen dabei in einem relevanten Berufsfeld stehen.
Ansprüche und Nachweise
Aber das ist noch nicht alles: Die Bedingungen für den Erhalt sind vielfältig. Kinder, die eine zweite Ausbildung anstreben, dürfen dabei nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Auch eine Zeit von maximal vier Monaten zwischen dem Schulabschluss und dem Beginn eines neuen Ausbildungsweges könnte als Übergangszeit gewertet werden, die weiterhin Anspruch auf Kindergeld sichert. Diese Regelungen lassen sich auch mit Informationen von Fachanwalt untermauern.
Ein wesentliches Detail ist zudem, dass Erwachsene unter 21 Jahren, die arbeitslos sind und sich um einen Ausbildungsplatz bemühen, ebenfalls einen Anspruch auf Kindergeld anmelden können. Um die Finanzspritze vom Staat zu erhalten, sind jedoch entsprechende Nachweise über die Bemühungen erforderlich.
Wichtige Fristen und Beträge
Eine interessante Information betrifft auch die Antragsstellung: Rückwirkende Zahlungen sind nur bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten möglich. Die Antragstellung erfolgt über die Familienkasse, und auch hier sind Nachweise über die aktuelle Lebenssituation des Kindes notwendig. Das Kindergeld wird meist an die Eltern ausgezahlt, selbst wenn die volljährigen Kinder nicht mehr zu Hause wohnen. In solchen Fällen können Eltern weiterhin unterhaltspflichtig sein, was oft zu Missverständnissen führt.
Laut der Sparkasse können volljährige Kinder sogar einen Abzweigungsantrag stellen, sollte die finanzielle Unterstützung durch die Eltern nicht mehr gewährleistet sein. Was viele nicht wissen: Kindergeld kann auch für Kinder mit Behinderung unter Umständen bis über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.
Was die Zukunft bringt
Ein weiterer interessanter Punkt ist die Diskussion um die Kindergrundsicherung, die das traditionelle Kindergeld ablösen könnte. Diese Reform wird von verschiedenen politischen Seiten gefordert und könnte vielen Familien neue Möglichkeiten bieten.
Zusammengefasst zeigt sich, dass das Kindergeld bis maximal zum 25. Lebensjahr für volljährige Kinder gezahlt wird, allerdings müssen klare Ausbildungs- und Beschäftigungsnachweise erbracht werden. Eltern tut gut daran, sich frühzeitig über die jeweiligen Ansprüche zu informieren, um keine wichtigen Fristen oder Möglichkeiten zu verpassen. Mit einem guten Händchen bei der Antragstellung und den relevanten Nachweisen kann man das Beste aus den bestehenden Regelungen herausholen.