Streit um Ukraine-Kommentar: Kiesewetter vor Gericht!

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Am 16.01.2026 entscheidet das Landgericht Ellwangen über eine Klage gegen CDU-Abgeordneten Kiesewetter wegen Meinungsäußerungen.

Am 16.01.2026 entscheidet das Landgericht Ellwangen über eine Klage gegen CDU-Abgeordneten Kiesewetter wegen Meinungsäußerungen.
Am 16.01.2026 entscheidet das Landgericht Ellwangen über eine Klage gegen CDU-Abgeordneten Kiesewetter wegen Meinungsäußerungen.

Streit um Ukraine-Kommentar: Kiesewetter vor Gericht!

Heute, am 16. Januar 2026, schaut sich das Landgericht Ellwangen ganz genau einen spannenden Rechtsstreit an, der tief in die Themen Meinungsfreiheit und persönliche Ehre eintaucht. Es steht die Zivil-Klage eines Nutzers der Plattform X gegen den CDU-Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter auf der Tagesordnung. Der konkrete Anlass für das Gerichtsdrama? Ein abfälliger Kommentar des Klägers zu einem Post von Kiesewetter, in dem dieser sich für weitere Unterstützungslieferungen an die Ukraine starkmachte.

Kiesewetter hatte in seinem September-Post klar Stellung bezogen und für mehr Hilfe in der Ukraine plädiert. Der Nutzer der Plattform jedoch warf in seiner Antwort ein: „Du hättest bestimmt im 3. Reich Karriere gemacht.“ Dies brachte Kiesewetter dazu, sich mit einer anwaltlichen Unterlassungsaufforderung an den Kläger zu wenden, in der er forderte, den Kommentar zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hinzu kamen die Forderungen zur Begleichung von Anwaltskosten.

Der Verlauf der Verhandlung

Bei der ersten Sitzung am vergangenen Freitag waren weder der Kläger noch Kiesewetter selbst anwesend; dafür waren die Anwälte online geschaltet. Dies führte dazu, dass der Anwalt des Klägers überraschend keine Anträge stellte, was möglicherweise zu einem Versäumnisurteil führen könnte, das die Klage abweist. Der Nutzer will jedoch nicht aufgeben und pocht darauf, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht. Zusätzlich fordert er die Rückzahlung bereits gezahlter Anwaltskosten.

Kiesewetter, der als versierter Außenpolitiker bekannt ist und sich für die Ukraine starkmacht, geriet erst im Jahr 2023 in die Schlagzeilen, als er während eines CDU-Wahlstands in Aalen, seinem Wahlkreis Aalen-Heidenheim, angegriffen und leicht verletzt wurde. Diese Vorkommnisse zeigen, wie angespannt der politische Diskurs in Deutschland derzeit ist und wie stark die Grenzen der Meinungsfreiheit getestet werden.

Meinungsfreiheit im Fokus

Der aktuelle Fall wirft auch größere Fragen zur Meinungsfreiheit auf. Diese ist in Deutschland ein zentrales Grundrecht, das in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. Laut einem Bericht, der auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2025 diskutiert wurde, äußerte der US-Vizepräsident J. D. Vance Bedenken, dass die deutsche Justiz zunehmend dazu neige, Meinungsäußerungen zu kriminalisieren. Insbesondere arbeite man gegen Hassreden und beleidigende Kommentare im Internet.

In Deutschland schützt die Meinungsfreiheit grundsätzlich auch polemische politische Äußerungen, jedoch gibt es klare Grenzen: Beleidigungen, Verleumdungen und rassistische Äußerungen sind nicht von diesem Recht gedeckt und können strafrechtlich verfolgt werden. Gerichte müssen also sehr sensibel abwägen, wenn es darum geht, zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Rechten anderer zu unterscheiden.

In Anbetracht der aktuellen rechtlichen Auseinandersetzungen und der laufenden Diskussionen über die Meinungsfreiheit wird die Entscheidung des Gerichts mit Spannung erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie die Richter die Kriterien für Meinungsfreiheit im Kontext von persönlichen Angriffen auslegen und welche Lehren aus diesem Fall für die künftige politische Kommunikation in Deutschland abzuleiten sind.