Blaulicht-Schwindler auf A27: Bremer macht Platz für sich selbst!

Ein Bremer Fahrer wurde auf der A27 mit einem selbstgebauten Blaulicht gestoppt. Er muss sich wegen Amtsanmaßung verantworten.

Ein Bremer Fahrer wurde auf der A27 mit einem selbstgebauten Blaulicht gestoppt. Er muss sich wegen Amtsanmaßung verantworten.
Ein Bremer Fahrer wurde auf der A27 mit einem selbstgebauten Blaulicht gestoppt. Er muss sich wegen Amtsanmaßung verantworten.

Blaulicht-Schwindler auf A27: Bremer macht Platz für sich selbst!

Ein skurriler Vorfall hat sich auf der A27 ereignet, der für Aufregung und viele Fragen sorgt. Ein 34-jähriger Mann aus Bremen fuhr rücksichtslos mit einem selbstgebastelten Blaulicht auf seinem dunklen Audi über die Autobahn. Dies berichteten mehrere Zeugen, die sichtlich verwundert waren, als der Fahrer mit eingeschaltetem Licht über die Fahrbahn düste. Die Polizei wurde alarmiert und stoppte den Audi schließlich an der Anschlussstelle „Industriehäfen“ – doch nicht etwa, weil es sich um ein echtes Einsatzfahrzeug handelte. Wie die Bild berichtet, handelte es sich um einen minderjährigen Verkehrsteilnehmer, der mit einem LED-Blaulicht-Frontblitzer an der Windschutzscheibe unterwegs war.

Die Situation eskalierte nicht nur, weil der Fahrer seinen eigenen Platz auf der Autobahn suchte, sondern auch, weil andere Autofahrer aufgrund des Blaulichts annahmen, es handele sich um eine Polizeifahrt, und ihm Platz machten. Diese Art der Verkehrsbeherrschung ist jedoch nicht nur unethisch, sie kann auch rechtliche Konsequenzen haben. Der Mann muss sich nun wegen Amtsanmaßung und Nötigung im Straßenverkehr verantworten.

Was bedeutet Amtsanmaßung?

Aber was genau ist Amtsanmaßung und warum ist diese Regelung so wichtig? Nach Bussgeldsiegen gilt bereits das bloße Benutzen eines Blaulichts in einem Fahrzeug als potenzielle Amtsanmaßung. Dies ist im § 132 des Strafgesetzbuches verankert und besagt, dass ein Fahrzeugführer, der ein Blaulicht verwendet und vorgibt, ein Polizeibeamter zu sein, eine unbefugte Diensthandlung vornimmt.

Diese Regelung ist nicht zu unterschätzen. Strafen können von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahre reichen, das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Intensität der Tat und dem Verhalten des Täters. Ein Blick auf frühere Fälle, wie die Entscheidung des OLG Celle, zeigt, dass schon eine objektiv wahrnehmbare Handlung als hoheitlich eingestuft werden kann. Hier wurde ein Fahrer, der mit einem Blaulicht unterwegs war, zu 30 Tagessätzen verurteilt.

Einzelfall oder Trend?

So witzig der Vorfall auch scheinen mag, er zeigt einen besorgniserregenden Trend im Straßenverkehr. Immer mehr Menschen scheinen sich in der Rolle von Ordnungshütern zu sehen, wobei das Fahren mit Blaulicht in einem Privatfahrzeug ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Es muss hier klar unterschieden werden: Das Einsetzen von Blaulicht ist den Behörden vorbehalten, darauf sollte man in Zukunft besser achten. Ein verpasstes Stoppsignal vom Amtsgericht Köln hat in ähnlichen Fällen auch schon für Klarheit gesorgt.

In Anbetracht dieser Vorfälle bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Stellen auf solche „Amtsanmaßungen“ reagieren werden. Eines ist klar: Der Verkehr auf unseren Straßen ist kein Theaterstück, und das Spiel mit Blaulicht sollte in jedem Fall vermieden werden.