Bremen führt Solarpflicht für Neubauten ein: Revolution für Dächer!

Bremen führt Solarpflicht für Neubauten ein: Revolution für Dächer!
Ab dem 1. Juli 2025 ist in Bremen eine Solarpflicht für Neubauten in Kraft, die für frischen Wind in der städtischen Baupolitik sorgt. Nach den neuen Regeln müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche von Neubauten mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Diese Gesetzesänderung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und die Klimaziele der Stadt zu erreichen, indem Emissionen durch den Einsatz solarer Strahlungsenergie reduziert werden. Eine Ausnahme gibt es für kleine Dächer oder denkmalgeschützte Gebäude, die nicht gegen die geltenden Vorschriften verstoßen dürfen. Laut Borkener Zeitung wurde das Gesetz zur Solarpflicht im Rahmen des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) bereits am 24. Mai 2023 in Kraft gesetzt.
Die bisherigen Regelungen sehen zudem vor, dass bei Dachsanierungen, die ab dem 1. Juli 2024 stattfinden, innerhalb von zwei Jahren eine Solaranlage mit mindestens 1 kW Modulleistung installiert werden muss, wenn die Dachfläche mindestens 25 Quadratmeter beträgt. Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie, die Bremens Ziel verfolgt, bis 2030 eine Solarleistung von 500 Megawatt und bis 2038 sogar 1000 Megawatt zu erreichen. Im vergangenen Jahr betrug die installierte Solarleistung in Bremen etwa 134 Megawatt, während in Niedersachsen beeindruckende 8,8 Gigawatt installiert sein sollen, wie die Energie Experten berichten.
Jede Menge Ausnahmen
Trotz der neuen Vorschriften bietet Bremen auch Flexibilität: Die Solarpflicht gilt nicht für Gebäude mit weniger als 50 m² Dachfläche, für Bauwerke mit speziellen Dachkonstruktionen wie Reet- oder Strohdecken, sowie für Denkmalschutzgebäude, wenn die Vorgaben des Denkmalschutzes eine Solaranlage nicht zulassen. Wirklich bemerkenswert ist, dass die Regelung nicht nur Dachflächen einbezieht—auch Außenflächen oder angrenzende Bereiche können für die Installation von Solaranlagen genutzt werden.
Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass Hausbesitzer bei technischen Problemen oder unzumutbaren Härten einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Solarpflicht stellen können. Betroffene müssen sich dazu an die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wenden. Zudem gibt es zahlreiche Informationsmöglichkeiten zu Finanzierungshilfen und Beratungsangeboten für die Umsetzung der neuen Vorgaben.
Ein trendiges Thema in Deutschland
Die Einführung der Solarpflicht in Bremen reiht sich in eine Reihe ähnlicher Regelungen anderer Bundesländer ein. Baden-Württemberg war 2022 Pionier und führte als erstes Bundesland eine solche Verpflichtung ein. Auch Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits Vorgaben für die Installation von Solaranlagen auf neuen Gebäuden erlassen. Diese Entwicklung zeigt, dass der Trend zur nachhaltigen Energiegewinnung in Deutschland stark im Kommen ist.
Mit Blick auf die Zukunft dürfte der Ausbau erneuerbarer Energien zur Schlüsselkomponente im städtischen Raum werden. Die Frage, ob es für Hausbesitzer ein gutes Geschäft macht, direkt in Solaranlagen zu investieren, wird sich spätestens beim Blick auf die montierte Leistung entscheiden. Es bleibt spannend, wie die neuen gesetzlichen Vorgaben den Markt und die Baukultur in Bremen beeinflussen werden.