Millionenbetrug in Offenbach: Unternehmer vor Gericht wegen Scheinrechnungen!

Millionenbetrug in Offenbach: Unternehmer vor Gericht wegen Scheinrechnungen!
In Offenbach stehen zwei Unternehmer wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht, die das Thema Steuerhinterziehung und Geldwäsche beleuchten. Amir S. (39) aus Offenbach und Resat A. (55) aus Maintal sind angeklagt, Scheinrechnungen in erheblichem Umfang ausgestellt zu haben. Wie op-online berichtet, wurde das Verfahren 2018 auf Basis einer Geldwäscheverdachtsanzeige der Sparkasse Frankfurt ins Rollen gebracht.
Das Duo wird beschuldigt, zwischen April 2016 und Januar 2018 über zwei Servicefirmen und ein Bauunternehmen tief in illegale Aktivitäten verwickelt gewesen zu sein. Während A. als Haupttäter gilt und Schwarzlohnzahlungen in seiner Firma eingeräumt hat, fungiert S. als Beihelfer mit einem Schaden von rund zwei Millionen Euro. Vorenthaltende Sozialbeiträge und Lohnsteuer sind die Hauptursachen der Vorwürfe.
Die Hintergründe der Anklage
Der angegebene Schaden resultiert teilweise aus dem Verkauf sogenannter Scheinrechnungen, die von Subunternehmen an Kundenfirmen ausgegeben wurden. Nach der Bezahlung wurden die Rechnungsbeträge in bar abgehoben und abzüglich einer Provision von 6-8% zurückgegeben. Dies wirft natürlich ein schlechtes Licht auf die Finanzpraktiken der Betroffenen. Tatsache ist, dass die Offenbacher Servicefirma zwischen Januar 2017 und Juli 2018 einen Umsatz von unter zehn Millionen Euro generierte, von denen allein drei Millionen mit A.s Baufirma in Verbindung standen.
Die hohe Anzahl an Bargeldabhebungen und der fehlende schriftliche Schriftverkehr sind klare Indikatoren, die zur Verdachtsmeldung bei den Behörden führten. Allgemeine Praktiken im Umgang mit Rechnungen sind laut die-anwalts-kanzlei entscheidend, um schweren Vorwürfen vorzubeugen. So dürfen Rechnungen, deren Herkunft oder Inhalt zweifelhaft ist, als nicht rechtsgültig angesehen werden.
Ein Blick auf die rechtlichen Folgen
Die Folgen einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung können gravierend sein und variieren von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren, insbesondere wenn es um Steuerbetrug in größerem Ausmaß geht. Die Anwälte der betroffenen Unternehmer stehen vor der Herausforderung, die Beweise und Indizien, die gesammelt wurden, zu entkräften. Eine bewährte Strategie in solchen Fällen könnte sein, während der Verhandlungen keine Aussagen zu tätigen und sich auf rechtliche Unterstützung zu verlassen, so die Empfehlung der Experten.
Zusätzlich könnte die schwerwiegende Vorwurfskonstellation auch in Verbindung mit dem Tatbestand der Geldwäsche stehen. Laut lhp-gruppe wird Steuerhinterziehung zunehmend als eine Vorstufe zur Geldwäsche betrachtet, da illegale Geldströme oftmals in den regulären Wirtschafts- und Finanzkreislauf reingewaschen werden. Im Falle von S. und A. könnte dies dazu führen, dass nicht nur die Hinterziehung von Steuern geahndet wird, sondern auch die Ergebnismittel, die aus den illegalen Praktiken stammen.
Der Prozess ist bereits in vollem Gange und umfasst bislang elf Verhandlungstage, die für Anfang Juli terminiert wurden. Es bleibt spannend zu beobachten, welche weiteren Details ans Licht kommen und welche rechtlichen Konsequenzen die Angeklagten zu erwarten haben.