Baurecht im Fokus: DGfB diskutiert das umstrittene Gebäudetyp-E-Gesetz

Am 11. Juli 2025 diskutiert die DGfB in Frankfurt über Bauansprüche und das kritisierte Gebäudetyp-E-Gesetz. Anmeldung offen.

Am 11. Juli 2025 diskutiert die DGfB in Frankfurt über Bauansprüche und das kritisierte Gebäudetyp-E-Gesetz. Anmeldung offen.
Am 11. Juli 2025 diskutiert die DGfB in Frankfurt über Bauansprüche und das kritisierte Gebäudetyp-E-Gesetz. Anmeldung offen.

Baurecht im Fokus: DGfB diskutiert das umstrittene Gebäudetyp-E-Gesetz

Am 11. Juli 2025 wird in Frankfurt eine spannende Veranstaltung über Baurecht und Bauansprüche abgehalten. Im Hotel Scandic Frankfurt Museumsufer lädt die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfB) zur Jahrestagung ein, die dieses Jahr unter der Moderation von Rechtsanwalt Dr. Burkhard Siebert, dem Vorsitzenden der DGfB, steht. Erwartet werden Vorträge zu brisanten Themen, wie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu bauzeitlichen Ansprüchen, präsentiert von Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, und ein ingenieurwissenschaftlicher Blick auf die Brücken an Deutschlands Hauptverkehrswegen von Prof. Dr. Gero Marzahn. Zudem gibt es drei Kurzvorträge, die den neu kontrovers diskutierten Gebäudetyp E thematisieren. Ein geselliges Grillbuffet am Vorabend, dem 10. Juli 2025, rundet die Veranstaltung ab, die auch Nicht-Mitglieder zur Anmeldung einlädt. Weitere Infos sind auf der Website der DGfB zu finden. Allgemeine Bauzeitung berichtet, dass die Veranstaltung auch auf kritische Aspekte und neue Herausforderungen im Bau recht eingehen wird.

Doch was genau macht das geplante Gebäudetyp-E-Gesetz so umstritten? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Stellungnahme die grundlegenden Schwächen des Gesetzentwurfs angeprangert und betont, dass dieser nicht dazu geeignet ist, das Bauen einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Besonders die Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sind ein zentrales Thema, da diese nur dann erlaubt sind, wenn sie nicht sicherheitsrelevant sind. Dies wird als potenzielles Risiko für Bauherren und Verbraucher angesehen.

Kritik am Entwurf

Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB), äußert deutliche Bedenken hinsichtlich der Unsicherheiten in der Vertragsgestaltung, die durch das neue Gesetz entstehen können. Er warnt, dass dies zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen könnte und dass Verbraucher von geringeren Planungs- und Produktionskosten nur bedingt profitieren werden. Becker ist überzeugt, dass innovatives und kostengünstiges Bauen bereits heute möglich ist – sofern klare und transparente Vereinbarungen getroffen werden. Der BGH kritisiert zudem, dass der Entwurf die typischen Leistungsketten im Bauprozess nicht ausreichend berücksichtigt. Becker sieht die BGH-Äußerungen als Weckruf für die Politik, um die Richtung des Gesetzes zu überdenken und eine nachhaltige Bauqualität zu fördern.

Das kontroverse Thema wird auch auf der Jahrestagung angesprochen werden und gibt Anlass zur Diskussion über die zukünftige Entwicklung im Bauwesen. Die Teilnahme an der Veranstaltung bietet nicht nur Einblicke in die aktuelle Situation, sondern auch die Möglichkeit zur Vernetzung und zum Austausch über rechtliche Fragestellungen und Anforderungen. Informationen über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sind auf der Website des Bundesministeriums für Justiz zu finden: BMJ.

Ein Besuch der Jahrestagung am 11. Juli 2025 erscheint somit nicht nur spannend, sondern auch für alle im Bauwesen Tätigen unerlässlich, um informierte und zukunftsweisende Entscheidungen treffen zu können.