Diebe auf Beutezug: Polizei warnt vor unverschlossenen Autos im Kreis Groß-Gerau!

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Polizei warnt in Groß-Gerau vor Diebstählen aus unverschlossenen Autos. Autofahrer sollten Vorsicht walten lassen.

Polizei warnt in Groß-Gerau vor Diebstählen aus unverschlossenen Autos. Autofahrer sollten Vorsicht walten lassen.
Polizei warnt in Groß-Gerau vor Diebstählen aus unverschlossenen Autos. Autofahrer sollten Vorsicht walten lassen.

Diebe auf Beutezug: Polizei warnt vor unverschlossenen Autos im Kreis Groß-Gerau!

Im Kreis Groß-Gerau ist Vorsicht geboten: Die Polizei hat eine alarmierende Serie von Diebstählen aus unverschlossenen Autos gemeldet. In den letzten Tagen wurden mehrere Vorfälle registriert, die die Anwohner aufschrecken. Die Kriminalpolizei appelliert eindringlich an alle Autofahrer, ihre Fahrzeuge stets abzuschließen und keine Wertgegenstände im Auto zu lassen. „Räumen Sie Ihr Auto aus, bevor es andere tun!“, empfiehlt das Rüsselsheimer Einbruchskommissariat K 21/22, das eindringlich darauf hinweist, dass viele Diebe nur einen flüchtigen Blick durch die Scheibe benötigen, um ihre potenzielle Beute zu erkennen. Gar nicht gut, wenn man glaubt, das Auto sei ein sicherer Aufbewahrungsort.

Die Diebe haben es vor allem auf unverschlossene Fahrzeuge abgesehen und überprüfen oft ganz simpel, ob sie ein leichtes Spiel haben. Besonders gewarnt wird davor, Fahrzeugschlüssel im Innenraum oder sogar im Zündschloss zurückzulassen. Das könnte nicht nur den Verlust von Wertgegenständen zur Folge haben, sondern möglicherweise auch das ganze Auto. Wer während eines Diebstahls etwas bemerkt, sollte umgehend über den Notruf 110 die Polizei informieren, jedoch keine direkte Konfrontation suchen. Ein bisschen gesunder Menschenverstand kann hier viel Ärger ersparen.

Diebstahl und Versicherungsfragen

Doch was tun, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zum Unangenehmen kommt? Im Falle eines Diebstahls ist eine Teilkaskoversicherung von Vorteil. Diese ersetzt Schäden, die nach einem Autodiebstahl entstehen, und auch der Verlust von fest verbauten Autoteilen, wie Bordcomputern oder Airbags, wird abgedeckt. Wichtig: Der Versicherungskunde erhält den Wiederbeschaffungswert, abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung, erstattet. Der Clou: Es gibt keine Rückstufung in der Teilkaskoversicherung, da es keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt.

Darüber hinaus deckt die Teilkaskoversicherung auch Schäden, die durch eingeschlagene Autoscheiben beim Diebstahl oder durch Haarwild, Glasbruch und Naturgefahren entstehen. Es lohnt sich also, sich mit dem Thema Fahrzeugversicherung zu befassen, um im Ernstfall gut abgesichert zu sein.

Die Polizei aus Groß-Gerau hat mit ihrer Warnung klare Worte gefunden und zeigt, dass präventive Maßnahmen besser sind als der Schock nach einem Diebstahl. Also denken Sie daran: Ein paar Sekunden der Vorsicht können viele Sorgen und Verluste verhindern. Halten Sie Ihr Auto immer im Auge – und am besten abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den detaillierten statistischen Auswertungen zur Sicherheit der Fahrzeuge und Autodiebstahl auf der GDV-Website.