Kreative Freizeitgärten: Kelsterbach wandelt Friedhof in grünes Paradies!
Kelsterbach plant neue Freizeitgärten am Friedhof, um wilde Kleingärten zu ersetzen. Umlegungsverfahren startet 2025.

Kreative Freizeitgärten: Kelsterbach wandelt Friedhof in grünes Paradies!
In Kelsterbach gibt es spannende Neuigkeiten für Gartenfreunde: Die Stadt plant die Schaffung neuer Freizeitgärten am örtlichen Friedhof. Die Initiative zielt darauf ab, dem Bedarf nach Kleingärten gerecht zu werden und bestehende wilde Gärten zu ersetzen, die aufgrund von Naturschutzbestimmungen und Überschwemmungsgebieten verschwinden müssen. Laut op-online umfasst das geplante Areal knapp fünf Hektar und ist von Wohngebieten umringt.
Um die neuen Parzellen zu realisieren, wird ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren durchgeführt. Dabei wird die Stadt mit dem Amt für Bodenmanagement Heppenheim zusammenarbeiten, um die Grundstücke neu zu ordnen. Die geschätzten Kosten für dieses Verfahren belaufen sich auf etwa 22.000 Euro. Besondere Beachtung findet, dass es sich um ein gesetzlich geregeltes Tauschverfahren handelt, welches keine Enteignungen vorsieht, sondern Einigungen über Tausch oder Verkauf von Grundstücken sowie Pacht neuer Kleingartenparzellen anstrebt. Bei Uneinigkeiten könnte gegebenenfalls Zwang zur Lösungsfindung angewendet werden.
Einbindung der Eigentümer
Die Gespräche mit den Grundstückseigentümern sind ein wichtiger Bestandteil des Prozesses und könnten bereits noch in diesem Jahr beginnen, sofern das Stadtparlament seine Zustimmung gibt. Zudem wird eine Verfügungs- und Veränderungssperre eingerichtet, um bauliche Veränderungen oder Verkäufe an Dritte während des Verfahrens zu verhindern. Ein weiteres Plus: Die Stadt erhält ein Vorverkaufsrecht für die~ Grundstücke.
Ein schöner Pläne zum Verweilen ist ebenfalls in Sicht: Der Alte Höchster Weg soll als öffentlicher Weg erhalten bleiben und könnte zu einem kleinen Platz führen, der zum Entspannen einlädt. Damit wird nicht nur die Freizeitgestaltung aufgewertet, sondern auch die Lebensqualität der Anwohner gesteigert.
Gesetzliche Grundlagen für Kleingärten
Die neuen Freizeitgärten stehen im Kontext des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG), das einheitliche Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland regelt. Das BKleingG trat am 1. April 1983 in Kraft und schützt derzeit rund 900.000 Kleingärten, die unter dem Bundeskleingartenverband (BKD) organisiert sind. Dieses Gesetz gewährleistet unter anderem einen Kündigungsschutz und die Möglichkeit von Pachtpreisbindungen, was für Hobbygärtner von erheblichem Nutzen ist. Es soll sicherstellen, dass Kleingärtner eine unbefristete Pacht erhalten, die nicht einfach gekündigt werden kann, solange sie sich an die entsprechenden Regeln halten.
Wichtig sind außerdem die strengen Nutzungsbedingungen, die im BKleingG festgelegt sind. Zur Erhaltung von Grünflächen und der Förderung von Selbstversorgung dürfen Kleingärten nicht gewerblich genutzt oder für dauerhaftes Wohnen verwendet werden. Der Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern für den eigenen Bedarf steht im Zentrum dieser Regelungen. Dabei muss mindestens ein Drittel der Fläche für den Anbau genutzt werden; auch wenn das gemütliche Übernachten im Garten erlaubt ist, so bleibt das Wohnen stets untersagt.
Für Kelsterbach sind die neuen Freizeitgärten ein Schritt in die richtige Richtung, um dem gärtnerischen Bedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden und gleichzeitig die Natur zu schützen. Die Stadtverwaltung steht in regelmäßigem Austausch mit dem Bundesverband Deutscher Kleingärtner, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Für die Kelsterbacher wird da ein schönes Stück Natur zur Oase der Erholung und zum nachhaltigen Gärtnern geschaffen.