Hessen entzieht Vereinen die Verantwortung für Polizeikosten bei Spielen!
Hessen beteiligt Fußballvereine nicht an Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Kritik an der Entscheidung und deren Folgen.

Hessen entzieht Vereinen die Verantwortung für Polizeikosten bei Spielen!
In Hessen wird die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen auf die Steuerzahler abgewälzt. Innenminister Roman Poseck von der CDU verkündete, dass die Fußballvereine bei diesen besonderen Veranstaltungen nicht an den Polizeikosten beteiligt werden. Überraschend kam diese Entscheidung für viele nicht, dennoch stößt sie auf breite Kritik und wird als schwer nachvollziehbar angesehen. Die Gespräche zwischen Sicherheitsbehörden und Vereinen haben sich zwar bewährt, doch der Eindruck steht im Raum, dass das Land sich beim Thema Einsatzkosten wegduckt.
Ein jüngster Vorfall zwischen Eintracht Frankfurt und VfB Stuttgart im November 2023, der von Ausschreitungen begleitet war, scheint in der Rückschau nicht die nötigen Konsequenzen nach sich gezogen zu haben. Es besteht die Sorge, dass die Vereine nicht ausreichend auf die gewaltsame Fanszene einwirken, was die öffentlich geforderte Überprüfung der Polizeikosten wieder in den Fokus rückt. Bundeseinheitliche Lösungen werden angesichts unterschiedlicher Positionen, wie etwa derjenigen aus Bayern, als unwahrscheinlich eingeschätzt.
Bundesverfassungsgericht und Gebührenregelung
Ein wichtiger Grundstein für die aktuelle Diskussion stammt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2025. Die Entscheidung, dass die Erhebung einer Gebühr für polizeilichen Mehraufwand bei Hochrisikospielen in Bremen mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird von der Deutschen Fußball Liga (DFL) als wenig erfreulich empfunden. Ihre Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, denn die Gebührenregelung, die bereits seit 2014 besteht, zielt auf gewinnorientierte, großflächige Veranstaltungen ab, bei denen die Polizei aufgrund von erwarteten Gewalthandlungen zusätzliche Kräfte mobilisieren muss.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem Mehraufwand für die Polizeikräfte. So wurde etwa im Jahr 2015 ein Gebührenbescheid in Höhe von circa 425.000 Euro für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV erstellt. Auch wenn der Bescheid anschließend gerichtlich geprüft wurde, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht 2019 die Rechtmäßigkeit, wenngleich mit einer Kürzung im Jahr 2021 auf ca. 385.000 Euro.
Öffentliche Meinungen und künftige Perspektiven
In der öffentlichen Debatte wird immer wieder die Forderung laut, dass der „reiche Fußball“ für solche Polizeieinsätze stärker zur Kasse gebeten werden soll. Diskutiert wird auch, dass die Bremer Gebührenregelung als Modell für andere Bundesländer dienen könnte, obwohl bisher entsprechende Initiativen eher zurückhaltend oder gar abgelehnt wurden. Der Grund dafür sind rechtliche Unsicherheiten und basale Fragen zur Finanzierung der Sicherheit, die bislang nicht zufriedenstellend geklärt sind.
Die Verquickung von Fußballveranstaltungen und öffentlich getragenen Sicherheitskosten wirft Fragen auf: Werden tatsächlich alle gewalttätigen Vorfälle den Vereinen zugeordnet, oder handelt es sich häufig auch um soziale Probleme, die über das Spielfeld hinausgehen? Hier finden sich immer wieder kritische Stimmen, die fordern, dass solche Gebühren eine besondere Rechtfertigung benötigen, die aktuell in der Diskussion scheint zu fehlen.
Die Debatte um die Finanzierung und die Verantwortung der Vereine wird auch in Hessen weitergeführt. Bis zu einer möglichen bundeseinheitlichen Lösung bleibt die Beteiligung an Polizeikosten ein heißes Eisen – und die Steuerzahler müssen die Konsequenzen tragen.