Hoher Andrang: Führerschein-Umtausch-Termine bald ausgebucht!

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Führerschein-Umtausch in Hessen: Frist bis 19. Januar 2024, hoher Andrang. Informieren Sie sich über erforderliche Dokumente und Termine.

Führerschein-Umtausch in Hessen: Frist bis 19. Januar 2024, hoher Andrang. Informieren Sie sich über erforderliche Dokumente und Termine.
Führerschein-Umtausch in Hessen: Frist bis 19. Januar 2024, hoher Andrang. Informieren Sie sich über erforderliche Dokumente und Termine.

Hoher Andrang: Führerschein-Umtausch-Termine bald ausgebucht!

In ganz Deutschland stehen jetzt Autofahrerinnen und Autofahrer vor einer wichtigen Frist. Bis zum 19. Januar 2024 müssen zahlreiche Motorrad- und Autoführerscheine umgetauscht werden, insbesondere die Scheckkartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese Regelung wurde im Rahmen der EU-Vorgaben eingeführt, die ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindesign zum Ziel haben. Der nächste große Umtauschtermin steht somit kurz bevor, und es gibt bereits teils erhöhten Andrang bei den zuständigen Behörden in Hessen. Wie n-tv.de berichtet, hat sich die Anzahl der Anträge in Städten wie Kassel und Wiesbaden stark erhöht.

Besonders in Kassel sind die Online-Anträge derzeit sehr gefragt. Hier beträgt die Bearbeitungszeit für einen solchen Antrag drei bis vier Wochen. In Wiesbaden müssen sich Interessierte auf eine Vorlaufzeit von etwa sechs Wochen einstellen, während in Darmstadt zwar genügend Termine verfügbar sind, viele Anträge jedoch kurz vor Fristablauf eingehen. In Hanau ist die vorherige Terminvereinbarung Pflicht, und die Antragszahlen haben sich seit November 2025 mehr als verdreifacht. In Frankfurt am Main ist die Situation noch prekärer: Hier sind die Termine für den Pflichtumtausch durchgehend ausgebucht, mit jährlich rund 6.500 verfügbaren Terminen.

Fristen und Anforderungen

Die Fristen für den Umtausch sind klar geregelt und gestaffelt nach Ausstellungsjahr. Die wichtigsten Termine sind:

  • Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Für den Umtausch benötigt man einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Foto sowie den bisherigen Führerschein. Die Umtauschgebühr liegt in der Regel zwischen 25 und 35 Euro. Überraschenderweise erfolgt der Umtausch ohne jegliche Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung – es ist nur eine verwaltungstechnische Angelegenheit.

Die Folgen des Nichtumtausches

Wer den Umtausch versäumt, kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen, allerdings bleibt die Fahrerlaubnis erhalten. Zugleich besteht jedoch das Risiko von Problemen im Ausland, besonders beim Mieten von Fahrzeugen mit einem alten Führerschein. Zudem sind bis 2033 alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, zur Umwandlung in den neuen EU-Führerschein verpflichtet. Dies betrifft nicht nur Pkw-, sondern auch Motorradführerscheine.

Die Umtauschpflicht betrifft auch Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren wurden; sie müssen bis 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Diese Regelungen können bei ausländischen Führerscheinen jedoch variieren. Wenn jemand keinen Führerschein von der aktuellen Wohnsitzbehörde hat, ist eine Karteikartenabschrift erforderlich.

Die Umstellung auf ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindesign ist ein bedeutender Schritt, der bereits vor 20 Jahren vom EU-Parlament beschlossen wurde. Deutschland setzt diese Vorgaben jetzt schrittweise um, was für viele Verkehrsteilnehmer eine organisatorische Herausforderung darstellt. Daher ist ein frühzeitiges Aufsuchen der zuständigen Führerscheinstellen äußerst empfehlenswert – je eher Sie Ihren Termin buchen, desto weniger Stress erwarten Sie vor dem Ablauf der Frist.

Nähergehende Informationen gibt es auf den Webseiten der Bundesregierung sowie beim Bayerischen Rundfunk.