Drohnen im Urlaub: Was Sie beim Fotografieren unbedingt beachten müssen!

Drohnen im Urlaub: Was Sie beim Fotografieren unbedingt beachten müssen!
Inmitten des schönen Sommerwetters fragen sich viele Kölner, wie sie ihre Urlaubsaufnahmen in schillernden Bildern festhalten können. Drohnenfotografie hat sich den Urlaubern als kreative Möglichkeit angeboten, die eindrucksvollsten Perspektiven einzufangen. Das Regierungpräsidium Kassel hebt hervor, dass diese unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) weit über die klassischen Schnappschüsse hinaus einen neuen Blickwinkel auf Urlaubsorte und Veranstaltungen bieten.
Doch bevor man mit der Drohne in die Luft geht, gibt es einige wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Für Drohnen über 250 Gramm sind entweder ein EU-Kompetenznachweis oder ein Fernpilotenzeugnis notwendig. Auf der Plattform dipul des Bundesministeriums für Verkehr können sich Drohnenkäufer umfassend informieren. Hinzu kommt, dass eine Haftpflichtversicherung für alle Drohnen Pflicht ist und Betreiber sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren müssen. Die Registrierung beginnt mit der Vergabe einer elektronischen Identifikationsnummer (e-ID), die an der Drohne angebracht werden muss.
Darüber hinaus müssen LiPo-Akkus, die als Gefahrgut gelten, in feuerfesten Taschen transportiert werden und sollten im Handgepäck mitgeführt werden.
Rechtliche Vorgaben im Detail
Mit dem Anstieg der Drohnenfotografie geht auch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen einher. Diese beinhalten die EU-Drohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945, die unter anderem die Verantwortung der Drohnenpiloten für ihr Handeln festschreiben. Piloten sind dazu auch verpflichtet, im Falle von Verstößen mit empfindlichen Bußgeldern, die bis zu 50.000 Euro betragen können, zu rechnen. Dies gilt insbesondere für die Registrierungspflicht und die Haftpflichtversicherung, wie die Rechtsanwaltskanzlei Dirks informiert.
Wesentliche Verhaltensregeln sind das Einhalten einer maximalen Flughöhe von 120 Metern und das Verbot von Flügen über Menschenansammlungen. Vor allem in sensiblen Gebieten, wie Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Flughäfen, muss besonders darauf geachtet werden, die geografischen Regeln einzuhalten. Eine übersichtliche Darstellung der Flugverbotszonen bietet die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt.
Datenschutz und Urheberrecht
Ein weiterer kritischer Punkt sind Persönlichkeits- und Datenschutzrechte. Drohnen können problemlos Personen erfassen, die auf den Bildern erkennbar sind. Die Veröffentlichung solcher Aufnahmen erfordert die Zustimmung der abgebildeten Personen, wie auch in einem Urteil des Bundesgerichtshofs klargestellt wurde. Diese Regelungen gelten nicht nur für private Aufnahmen, sondern auch für kommerzielle Zwecke. Wer also plant, Drohnenbilder zu veröffentlichen oder zu verkaufen, sollte sich im Vorfeld rechtlich absichern und ggf. Genehmigungen einholen, um mögliche rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Hierzu rät Anwalt.de.
Abschließend lässt sich sagen, dass Drohnenfotografie zwar ein faszinierendes und kreatives Ausdrucksmittel für Urlaubserinnerungen ist, jedoch nicht ohne rechtliche Herausforderungen kommt. Wer sich gut informiert und die geltenden Regeln und Vorschriften beachtet, kann nicht nur wunderschöne Erinnerungen festhalten, sondern auch rechtliche Stolpersteine sicher umgehen. In diesem Sinne: Happy Flying!