Blitzer-Woche im Main-Kinzig-Kreis: Wo die Temposünder lauern!
In der 37. Kalenderwoche 2025 kontrolliert der Main-Kinzig-Kreis Geschwindigkeitslimits an ausgewählten Messstellen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Blitzer-Woche im Main-Kinzig-Kreis: Wo die Temposünder lauern!
Im Main-Kinzig-Kreis dreht sich diese Woche alles um die Geschwindigkeitsüberwachung. Vom 8. bis zum 14. September 2025 stehen verschiedene Straßen im Fokus der Verkehrsüberwachung, wie kinzig.news berichtet. Die Zielsetzung dieser Maßnahmen ist klar: die Einhaltung der Tempolimits auf Gefahrenstrecken und an Unfallschwerpunkten zu kontrollieren. Tempolimits sind nicht nur eine Vorschrift, sie dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit.
Die geplanten Messungen sind vielfältig und erstrecken sich über die gesamte Woche. Am Montag wird auf der BAB 66, in Richtung Fulda, an der Anschlussstelle Bad Soden-Salmünster gemessen, gefolgt von der B 43 a am Dienstag, wo vor der Anschlussstelle Hanau Hafen Geschwindigkeitsgefahrenstrecken im Visier sind. Den Mittwoch besetzt die L 3202 in Gelnhausen, bevor am Donnerstag an einem Unfallschwerpunkt auf der L 3196 in Majoß gemessen wird. Zum Abschluss der Woche kommen dann noch die K 174 in Dietzenbach sowie die B 43 a am Wochenende an die Reihe.
Regeln zur Geschwindigkeitsmessung
Doch wo genau dürfen die Blitzer aufgestellt werden und welche Regeln sind dabei zu beachten? Diese Fragen sind besonders für betroffene Autofahrer von Interesse, denn die Bundesländer sind für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig und haben dabei unterschiedliche Richtlinien. Auto Motor und Sport erklärt unter anderem, dass zwischen Geschwindigkeitsbeschilderung und Messanlage in der Regel Abstände von 150 bis 200 Metern eingehalten werden müssen, wobei Ausnahmen an Gefahrenstellen bestehen. Beispielsweise sind Schulen oder Straßenübergänge hier besonders hervorzuheben.
Eine weitere Regelung, die von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird, betrifft die Tarnung der Messgeräte. In Bayern ist beispielsweise natürliche Tarnung erlaubt, nicht jedoch künstliche, und auch Nachteinsätze sowie Messungen bei widrigen Wetterbedingungen sind gestattet. Das zeigt, dass die Voraussetzungen für die Geschwindigkeitserfassung vielfältig sind und stets unter den geltenden Vorschriften und technischen Vorgaben stehen.
Die Technik hinter der Messung
Die verwendeten Messverfahren sind ebenso aufregend wie abwechslungsreich. In Deutschland kommen verschiedene Technologien wie Laser-, Radar- und Induktionsschleifenmessungen zum Einsatz. Der ADAC gibt dazu einen interessanten Einblick: Bei den Lasermessungen werden Laserstrahlen ausgesandt, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Radarmessungen nutzen den Doppler-Effekt, indem sie elektromagnetische Wellen aussenden. Induktionsschleifen, die unter der Fahrbahn verlegt sind, erkennen Veränderungen im Magnetfeld und ermöglichen so eine Messung der Geschwindigkeit. Unabhängig vom Verfahren müssen alle Messmethoden technisch geprüft und zugelassen werden.
Und wie steht es um die Verbindlichkeit von Bußgeldern? Die Betroffenen können sich auf den einheitlichen Bußgeldkatalog stützen, der die Strafen nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung regelt. Zudem besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen Bußgeldbescheide einzulegen, falls der Verdacht besteht, dass ein Messgerät unzulässig aufgestellt oder bedient wurde.
Für die kommenden Tage heißt es also: gut aufpassen und die Geschwindigkeitsbegrenzungen beachten. Wer sich ans Steuer setzt, kann nicht nur ein gutes Geschäft machen, sondern auch Ruhe und Sicherheit auf den Straßen fördern!