Justizminister Christian Heinz: Reformen, Razzien und mehr Sicherheit für Hessen!
Christian Heinz, Hessischer Justizminister, blickt auf 19 Monate erfolgreicher Reformen zurück, darunter neue IP-Datenspeicherung.

Justizminister Christian Heinz: Reformen, Razzien und mehr Sicherheit für Hessen!
Hessens Justizministerium unter der Führung von Christian Heinz (CDU) hat in den vergangenen 19 Monaten einiges bewegt. Seit Januar 2024 im Amt, blickt Heinz auf eine Zeit voller Herausforderungen und relevanter Initiativen zurück. Osthessen-News berichtet, dass eines der bedeutendsten Vorhaben die Einführung der Fußfessel nach spanischem Modell war, die Ende letzten Jahres ohne Zwischenfälle in Betrieb genommen wurde. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Überwachung von straffällig gewordenen Personen effektiver zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Punkt in Heinz’ Agenda ist die Schaffung von 50 neuen Stellen bei den Staatsanwaltschaften, um der steigenden Kriminalität und den komplexeren Verfahren gerecht zu werden. In Hessen sind bereits über 15.000 Menschen in der Justiz tätig, und die Branche gilt als attraktiver Arbeitgeber, besonders im osthessischen Raum. Zudem plant das Ministerium, bis Herbst/Winter 2025 eine Entscheidung über die Zentralisierung von Registersachen zu treffen, ein Schritt, der die Effizienz der Justiz weiter steigern soll.
IP-Adressenspeicherung im Fokus
Ein heißes Thema, das in den letzten Debatten immer wieder aufkam, ist die Speicherung von IP-Adressen zur Aufklärung von Verbrechen. Die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage zur Mindestspeicherung von IP-Adressen wird laut Bundestag von verschiedenen politischen Akteuren vehement unterstützt, besonders angesichts der alarmierenden Zahlen von rund 40.000 Verfahren im Bereich Kinderpornografie, bei denen ohne IP-Daten keine Ermittlungen möglich sind. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betont die Dringlichkeit dieser Maßnahme und bezeichnet den hessischen Gesetzentwurf zur Speicherung als „Meilenstein“ für das Sofort-Programm „11+1 für Hessen“.
Der Gesetzentwurf sieht vor, IP-Adressen einen Monat lang zu speichern, um die Identifizierung unbekannter Täter, insbesondere bei internetbezogenen Straftaten, zu erleichtern. Auch wenn die CDU/CSU-Fraktion eine dreimonatige Speicherung fordert, bestreitet die FDP, dass eine voreilige Einführung der Vorratsdatenspeicherung der richtige Weg ist. Sie plädiert stattdessen für ein „Quick Freeze“-Verfahren, das rechtssicher und konform mit europäischem Recht sein soll.
Erfolgreiche Maßnahmen und zukünftige Projekte
Einen weiteren Erfolg verbuchte die hessische Justiz kürzlich mit der Aushebung eines Callcenters in Polen, das Schockanrufe tätigte. Die Aktion führte zu 16 Festnahmen und zeigt, wie wichtig internationale Kooperationen in der Verbrechensbekämpfung sind. Künftig will Hessens Justizminister auch Projekte wie das Gewaltschutzgesetz und die Reform des Strafprozessrechts umsetzen und plant darüber hinaus die Entwicklung eines Finance Hubs zur Intensivierung der Vermögensabschöpfung.
In der politischen Diskussion ist der Schutz der Schwächsten, insbesondere von Kindern, ein zentrales Anliegen. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler bezeichnete kinderpornografische Kriminalität als „pandemisch“ und forderte ernsthafte Anstrengungen zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Maßnahmen zur IP-Adressen-Speicherung politisch entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Bildungsmöglichkeiten der Polizei haben werden.Die Staatskanzlei Hessen hebt hervor, dass die Maßnahmen darauf abzielen, eine rechtssichere und verhältnismäßige Umsetzung der Speicherung sicherzustellen.