Neue Regelungen für Mehrarbeitszuschläge: So profitieren Sicherheitskräfte!

Neue Regelungen für Mehrarbeitszuschläge: So profitieren Sicherheitskräfte!
Ein neuer Manteltarifvertrag (MTV) für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen ist seit dem 1. Juni 2025 in Kraft und bringt bedeutende Änderungen mit sich, insbesondere im Bereich der Mehrarbeitszuschläge. Wie WASI Hessen berichtet, regelt dieser Vertrag nun klar, dass Mehrarbeit – also Arbeitsstunden, die über die vertraglich festgelegte Arbeitszeit hinausgehen – grundlegend zuschlagspflichtig ist. Dies ist eine deutliche Verbesserung gegenüber den alten Regelungen, die erst ab der 181. Stunde (EG 1 Fluggastkontrolle) oder der 209. Stunde (EG II bis V) Zuschläge vorsahen.
Der MTV legt fest, dass Beschäftigte bereits ab der 176. Stunde (EG 1) und 191. Stunde (EG II bis V) einen Mehrarbeitszuschlag von 25% erhalten. Diese Anpassung führt dazu, dass auch Teilzeitbeschäftigte erheblich effizienter für ihre geleistete Mehrarbeit entschädigt werden, da die Anforderungen an die zuschlagsfreie Arbeitszeit gesenkt wurden. Nun fällt die zuschlagsfreie Arbeitszeit für Vollzeitkräfte auf 175 Stunden (EG 1) und 190 Stunden (EG II bis V).
Wichtige Regelungen und Pflichten
Das neue Regelwerk schafft nicht nur Klarheit über die Zuschläge, sondern hebt auch hervor, wie wichtig es ist, dass Beschäftigte ihre Ansprüche kennen. Arbeitgeber versuchen oft, die Zahlung der Zuschläge zu umgehen, indem sie auf „freiwillige“ Mehrarbeit hinweisen. Doch dieser Trick funktioniert nicht, denn der Tarifvertrag sieht vor, dass die Mehrarbeit auf Anordnung des Arbeitgebers immer zu vergüten ist, wie in § 13 Absatz 8 festgelegt. Bei freiwilligen Abgaben dienstfreier Tage muss die Initiative vom Beschäftigten ausgehen, sonst liegt die Verantwortung zur Zahlung beim Arbeitgeber.
Die Regelungen im neuen MTV umfassen darüber hinaus auch ab 2026 einen Jahresausgleich für geleistete Arbeitsstunden sowie die Möglichkeit, Zuschläge in Freizeit umzuwandeln. Diese Umstellung sorgt dafür, dass Beschäftigte im Rahmen von 12 Monaten eine gerechte Verteilung ihrer Arbeitsstunden erhalten können, während Teilzeitkräfte auf 20% ihrer individuellen Arbeitszeit für Überstunden beschränkt werden.
Auswirkungen und Unterstützung
Angesichts dieser Änderungen ist es für Beschäftigte unerlässlich, ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen, insbesondere wenn Arbeitgeber Zuschläge nicht zahlen. Ein geplanter Dialog zwischen den Tarifparteien im BDLS wird anstrebt, um strittige Themen zu klären. Sollten keine Einigungen erzielt werden, bleibt letztlich nur der Weg über das Arbeitsgericht, um die relevanten Ansprüche durchzusetzen.
Wie auch Luftsicherheit NRW hinweist, bedeutet diese neue Regelung auch, dass viele Sicherheitsmitarbeiter ihre Arbeitsbedingungen und die damit verbundenen Rechte nun besser einfordern können. Die Aufklärung über die neuen Tarifnormen, die im Rahmen des Arbeitsrechts verbindlich angeordnet werden können, ist von entscheidender Bedeutung, sodass auch nicht tarifgebundene Arbeitnehmer diese Schutzmechanismen genießen können, laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser neue Tarifvertrag nicht nur für Klarheit sorgt, sondern auch den Beschäftigten die Möglichkeit gibt, ihre Rechte aktiv einzufordern. Jetzt liegt es an ihnen, die vorhandenen Vorteile auch in die Tat umzusetzen und für faire Arbeitsbedingungen zu kämpfen.