Strenge Hundekontrollen in Offenbach: Nur 9% Verstöße entdeckt!

Strenge Hundekontrollen in Offenbach: Nur 9% Verstöße entdeckt!
Im zweiten Quartal des Jahres 2025 haben Stadtpolizei und Abfallermittler des Offenbacher Ordnungsamtes Hundekontrollen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Kontrollen, die insgesamt 149 Hunde und deren Halter betrafen, wurden nun präsentiert. Dabei wurden lediglich 9 Prozent der Kontrollen beanstandet, was zeigt, dass die Mehrheit der Hundehalter sich an die Regeln hält. Nur 13 von 149 überprüften Hunden stießen auf Verstöße, wie OF-News berichtet.
Die Hauptverstöße betrafen das Führen von Hunden ohne Leine (sechs Fälle, Verwarngeld: 55 Euro), das Fehlen von Hundekotbeuteln (vier Fälle) sowie zwei nicht angemeldete Hunde. Besonders auffällig war ein Halter, der gleich mehrfach gegen die Vorschriften verstieß und sich auf Ordnungswidrigkeitenverfahren und eine Steuernachzahlung einstellen darf. Auch ein anderer Hundehalter, der den Kot seines Tieres nicht entfernt hat, wurde mit einem Bußgeld von 150 Euro belegt. Das Benennen von weiterführenden Kontrollen im dritten Quartal 2025 lässt darauf schließen, dass die Stadt auf die Einhaltung der Vorschriften drängt.
Bußgelder und Vorschriften für Hundehalter
In Deutschland müssen Hundebesitzer spezifische Vorschriften gemäß den jeweiligen Bundesländern beachten. Dies umfasst eine Registrierung im Hunderegister, die Mikrochip-Pflicht sowie das Führen des Hundes an der Leine in öffentlichen Bereichen. Hundebesitzer sind ebenfalls verpflichtet, Hundekot zu beseitigen, andernfalls drohen Strafen, die von 60 bis zu 1.500 Euro für verschiedene Verstöße reichen können, wobei die Höhe des Bußgeldes stark variiert, je nach Schwere des Verstoßes und örtlichen Regelungen. Die Bestrafungen für Verstöße gegen die Leinenpflicht sind ebenfalls beachtlich: Bussgeldkatalog nennt Bußgelder zwischen 75 und 1.500 Euro.
Interessanterweise unterliegen auch die Regeln zur Hundehaftpflichtversicherung nicht einheitlichen Vorschriften. Während in sechs Bundesländern eine solche Versicherung für Hunde über drei Monate Pflicht ist, gilt sie in anderen Regions nur für bestimmte Rassen. Laut dem Tierschutzgesetz sind Blindenführhunde und Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit, während andere Rassen, vor allem die als gefährlich geltenden, mit höheren Abgaben rechnen müssen.
Die Verantwortung der Hundehalter
Es liegt in der Verantwortung jedes Hundehalters, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, denn nicht nur Bußgelder drohen, sondern auch erhebliche Folgen wie die Zwangsabgabe des Hundes bei Nichtzahlung der Hundesteuer. Ebenso muss der Hund innerhalb von zwei bis vier Wochen nach der Anschaffung oder einem Umzug angemeldet werden, was viele Halter aus unbekannten Gründen vernachlässigen. Hundekratie weist darauf hin, dass die nicht erfolgte Anmeldung zudem zu Strafen führen kann.
Insgesamt zeigen die Kontrollen in Offenbach, dass die Stadt gemeinsam mit den Bürgern bemüht ist, ein harmonisches Miteinander zwischen Mensch und Tier zu fördern. Durch die regelmäßigen Kontrollen soll auch künftig sichergestellt werden, dass geltende Vorschriften eingehalten werden und Hundehaltern sowie Passanten eine sichere Umgebung geboten wird.