Kampf um den Islamunterricht: Ditib-Klage in Hessen gescheitert!

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Die Klage des Islamverbands Ditib gegen staatlichen Islamunterricht in Hessen ab.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Die Klage des Islamverbands Ditib gegen staatlichen Islamunterricht in Hessen ab.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Die Klage des Islamverbands Ditib gegen staatlichen Islamunterricht in Hessen ab.

Kampf um den Islamunterricht: Ditib-Klage in Hessen gescheitert!

Der Streit um den Islamunterricht in Hessen nimmt eine Neuauflage: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Klage des türkischen Islamverbands Ditib gegen den staatlich organisierten Islamunterricht abgewiesen. Damit ist der Weg für den Unterricht, der seit fünf Jahren ohne Beteiligung einer islamischen Religionsgemeinschaft durchgeführt wird, weiterhin frei. Wie ZDF Heute berichtet, stellte das Gericht klar, dass diese Form des Unterrichts mit dem staatlichen Neutralitätsgebot vereinbar sei und nicht als bekenntnisorientierter Religionsunterricht gelte.

Der Verband Ditib, der über 800 Moscheevereine in Deutschland vereint und vom türkischen Religionsministerium mitfinanziert wird, hatte argumentiert, dass die staatlich organisierte Form eine Konkurrenz zu ihrem eigenen bekenntnisorientierten Unterricht darstelle. Doch das Gericht sah keine Anzeichen dafür, dass sich der staatliche Unterricht negativ auf den Ditib-Unterricht auswirken könnte. Schulleitungen und Lehrkräfte berichteten, dass es keine systematischen Umverteilungen von Ressourcen gegeben habe, die den Ditib-Unterricht benachteiligen.

Ein langwieriger Konflikt

Der Konflikt um den Islamunterricht in Hessen ist kein neuer, denn bereits 2012 hatte das Land die Zusammenarbeit mit Ditib aufgekündigt. Erst 2022 kam es nach verschiedenen Gutachten und gerichtlichen Auseinandersetzungen zu einer Wiederaufnahme dieser Kooperation. Der Vorstand von Ditib, der gleichzeitig auch als Botschaftsrat für religiöse und soziale Angelegenheiten der türkischen Botschaft fungiert, reichte nun die Klage gegen den staatlichen Unterricht ein, jedoch mit Misserfolg.

Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der staatliche Islamunterricht, der seit dem Schuljahr 2019/2020 angeboten wird, eindeutig als nicht religiös eingestuft wird und nicht die Grundrechte der Religionsgemeinschaften verletzt. So bleibt der Unterricht auch für diejenigen Schüler zugänglich, die nicht am Religionsunterricht anderer Gemeinschaften oder am Ethikunterricht teilnehmen.

Berufung im Raum

Obwohl das Urteil des Verwaltungsgerichts bereits gefällt wurde, ist es noch nicht rechtskräftig. Ditib hat bereits Berufung eingelegt, sodass der Konflikt möglicherweise eine neue Wendung nehmen könnte. Die Debatte um religiöse Bildung und staatliche Neutralität bleibt somit im Fokus und könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Diskussionen in anderen Bundesländern haben, wie Tagesschau berichtet.

Für die Betroffenen – Schüler, Eltern und Lehrer – bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen weiter entwickeln werden. In jedem Fall zeigt sich, dass es um mehr geht als nur um Unterrichtspläne: Es geht um das Verständnis von Religion und staatlicher Neutralität in einem sich wandelnden Gesellschaftsbild.