SPD-Partietag: Dringliche Debatte über AfD-Verbot beginnt heute!

Am 29.06.2025 debattiert die SPD in Berlin über Anträge, darunter ein mögliches Verbot der AfD, zur Stärkung der Demokratie.

Am 29.06.2025 debattiert die SPD in Berlin über Anträge, darunter ein mögliches Verbot der AfD, zur Stärkung der Demokratie.
Am 29.06.2025 debattiert die SPD in Berlin über Anträge, darunter ein mögliches Verbot der AfD, zur Stärkung der Demokratie.

SPD-Partietag: Dringliche Debatte über AfD-Verbot beginnt heute!

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) hat an diesem Sonntag ihren in Berlin stattfindenden dreitägigen Bundesparteitag fortgesetzt und liegt dabei ganz im Zeichen einer aktuellen, brisanten Debatte: Ein möglicher Antrag auf ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) steht im Mittelpunkt. Dieses Thema erfährt besonders drängende Aufmerksamkeit, da die SPD die AfD als die größte Bedrohung für die Demokratie wahrnimmt. Tixio berichtet, dass die Antragsberatung über das Verbotsverfahren daher auch als zentraler Tagesordnungspunkt behandelt wird.

Die gesamte Parteitagszeit wird genutzt, um nicht nur den scheidenden Vorstand zu verabschieden, sondern auch um die Lehren aus der vergangenen Bundestagswahl zu ziehen. Das Motto des Treffens, „Veränderung beginnt mit uns“, lässt bereits erahnen, dass die SPD entschlossen ist, ihre politische Linie zu überarbeiten. Am Nachmittag wird der Parteitag voraussichtlich gegen 14 Uhr enden.

Forderung nach schnellem Handeln

Ein weiterer Punkt, der für Aufsehen sorgt, ist die Forderung nach einer schnellen Entscheidung über einen Verbotsantrag gegen die AfD. Die Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge machte deutlich, dass ernsthaft Schritte zur Überprüfung der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden müssen. Dabei könnte ein Verbotsverfahren durch einen Antrag der Bundesregierung, des Bundestages oder des Bundesrates beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der Tagesspiegel hebt hervor, dass die SPD eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe anregen möchte, um die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens zu prüfen und das notwendige Material zu sammeln.

Die umstrittene Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz untermauert die Forderungen nach einem Verbot. Jedoch ist der juristische Vorgang aufgrund der anstehenden Klagen der Partei momentan ausgesetzt. Die Herausforderung besteht also nicht nur darin, das notwendige Material zusammenzustellen, sondern auch in der Frage der rechtlichen Handhabung.

Der Weg zu einem möglichen Verbot

Doch wie läuft so ein Verfahren ab? Ein Parteiverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden, und eine Zweidrittelmehrheit ist notwendig. In der Vergangenheit gab es nur zwei erfolgreiche Parteiverbote in der Bundesrepublik: die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Der erste Verbotsantrag gegen die NPD wurde im Jahr 2001 eingereicht und 2003 ohne Entscheidung eingestellt. Die Bundeszentrale für politische Bildung erklärt zudem, dass in Deutschland rund 110 Parteien existieren, die unterschiedlichste Interessen vertreten, jedoch alle demokratische Prinzipien beachten müssen.

Ein solches Verbot würde erhebliche Folgen für die betroffene Partei haben, darunter die Schließung von Geschäftsstellen und den Verlust von Mandaten für Abgeordnete. Kritiker warnen jedoch vor der Möglichkeit, dass ein Verbot als Eingriff in die Meinungsfreiheit angesehen werden könnte, was die Debatte weiterhin heiß und umstritten hält.

Die SPD und insbesondere ihre Führung sind sich der Brisanz der Situation bewusst. Es bleibt spannend abzuwarten, welche Schritte die Partei in den kommenden Wochen unternehmen wird, um ihren Forderungen nach einem Verbotsverfahren Nachdruck zu verleihen und zugleich die Zustimmung innerhalb der eigenen Reihen zu sichern.