Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland steigt rasant!

Zahl der Kriegsdienstverweigerer in Deutschland steigt rasant!
Die Diskussion um die Wehrpflicht in Deutschland hat in jüngster Zeit neuen Fahrtwind bekommen und führt zu einem bemerkenswerten Anstieg der Anträge auf Kriegsdienstverweigerung. Bis Ende Juni 2025 wurden insgesamt 1.363 Anträge beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) eingereicht, was einem massiven Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren entspricht. Alleine im Jahr 2024 zählte man 2.241 Anträge. Die Prognose für 2025 zeigt sogar eine Hochrechnung von bis zu 2.726 Anträgen, wie Tixio berichtet.
Der sprunghafte Anstieg der Anträge wirft Fragen über die gesellschaftliche Stimmung auf. Besonders die Besorgnis junger Menschen über ihre Lebensperspektiven sowie die Herausforderungen, die während der Coronazeit entstanden sind, scheinen eine Rolle zu spielen. „Die Sorgen um einen neuen Zwangsdienst sind deutlich spürbar“, äußert Michael Schulze von Glaßer, politischer Geschäftsführer der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFGVK). Die derzeitige Debatte um die mögliche Wiedereinsetzung der Wehrpflicht wird als Hauptursache für diesen Trend angesehen, macht ZDF deutlich.
Akteure und Antragszahlen
Wer kann eigentlich einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen? Laut den Informationen von Tixio sind nicht nur aktive Bundeswehr-Soldaten, sondern auch Reservisten und Ungediente berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. Dabei stellen Reservisten die größte Gruppe unter den Antragstellern dar.
Um ein besseres Verständnis der jüngsten Entwicklungen zu erhalten, lohnt sich ein Blick auf die Antragszahlen der vergangenen Jahre:
Jahr | Anträge |
---|---|
2022 | 951 |
2023 | 1.079 |
2024 | 2.241 |
2025 (Prognose) | 2.726 |
Ein weiterer entscheidender Faktor in der Diskussion ist, dass die Bundeswehr dringend mehr Personal benötigt. Verteidigungsminister Boris Pistorius hat deshalb bereits einen Gesetzentwurf für einen neuen Wehrdienst vorgestellt, der auf Freiwilligkeit setzt. Dieser Schritt kommt nicht von ungefähr, da die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde, aber weiterhin im Grundgesetz verankert bleibt. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bleibt ebenfalls bestehen und ist für viele ein wesentlicher Aspekt in dieser Debatte.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die Sorgen der Menschen um ihre Zukunft und die Unsicherheiten in der aktuellen politischen Lage nicht zu unterschätzen sind. Ob und wie die Bundesregierung auf diese Trends reagieren wird, bleibt abzuwarten.