Landkreis Aurich: Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe angeordnet!

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Der Landkreis Aurich ordnet eine Stallpflicht für Geflügel an, um die Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 einzudämmen.

Der Landkreis Aurich ordnet eine Stallpflicht für Geflügel an, um die Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 einzudämmen.
Der Landkreis Aurich ordnet eine Stallpflicht für Geflügel an, um die Ausbreitung der Vogelgrippe H5N1 einzudämmen.

Landkreis Aurich: Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe angeordnet!

Inmitten der aktuellen Gesundheitslage zeigt sich der Landkreis Aurich entschlossen und hat eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet, um die Ausbreitung der Vogelgrippe (H5N1) zu verhindern. Die Entscheidung fällt in eine kritische Phase, in der ein Anstieg der Infektionen in Deutschland beobachtet wird. Laut Landkreis Aurich ist diese Maßnahme unverzichtbar, um unsere heimischen Bestände zu schützen.

Diese Stallpflicht kommt nicht von ungefähr. In den letzten Wochen wurden in verschiedenen Bundesländern drastische Maßnahmen ergriffen. So haben Hamburg, Brandenburg und das Saarland bereits ähnliche Anordnungen getroffen. Insbesondere im Saarland, wo der erste bestätigte Fall eines mit H5N1 infizierten Wildvogels gemeldet wurde, haben die Behörden schnell gehandelt, um die Gesundheit der Tiere zu wahren. Hier berichten amtliche Stellen von teils enormen Verlusten in der Geflügelhaltung.

Gesundheitsrisiko für Geflügel

Die Vogelgrippe ist keine Kleinigkeit. In Deutschland sind zehntausende Tiere bereits getötet worden, und das Massensterben bei Wildvögeln verdeutlicht die Dringlichkeit der Lage. Laut Tagesschau wurden allein in Brandenburg etwa 155.000 Tiere als Vorsichtsmaßnahme getötet. Über 500.000 Tiere bundesweit leiden unter dieser dramatischen Situation.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zudem gemeldet, dass seit Anfang September 35 Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen festgestellt wurden. Die Dynamik der Infektionsgeschehnisse zwingt die Behörden dazu, umgehend neue Maßnahmen zu ergreifen. Und das kommt nicht ohne Strafen: Wer gegen die Stallpflicht verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Die Bedeutung der Stallpflicht

Die Stallpflicht hat ein klares Ziel: Den Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu minimieren. Das ist besonders wichtig, da Wildvögel als Überträger des Virus gelten. Es erfordert ein gutes Händchen von Landwirten und Haltern, die Tiere Schutz zu bieten und verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen. Die Verhaltensregeln basieren auf deutschlandweiten Empfehlungen, worauf der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft immer wieder hinweist. Eine einheitliche Regelung in Form eines „Aufstallungsgebots“ wäre aus seiner Sicht sinnvoll.

Die Gesundheitsbehörden appellieren an die Tierbesitzer, die Stallpflicht ernst zu nehmen und die Auflagen strikt zu befolgen. Nur so können wir gemeinsam die Ausbreitung des Virus stoppen und unsere heimischen Bestände schützen.