Schwarzarbeit im Baugewerbe: Große Prüfung in Braunschweig gestartet!

Am 18.06.2025 führt das Hauptzollamt Braunschweig eine umfassende Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe durch.

Am 18.06.2025 führt das Hauptzollamt Braunschweig eine umfassende Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe durch.
Am 18.06.2025 führt das Hauptzollamt Braunschweig eine umfassende Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit im Baugewerbe durch.

Schwarzarbeit im Baugewerbe: Große Prüfung in Braunschweig gestartet!

In Braunschweig hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung eine umfassende Kontrolle im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durchgeführt. Am 18. Juni 2025 setzten 58 Mitarbeiter des Hauptzollamts Braunschweig Kräfte von den Standorten Göttingen, Hildesheim und Braunschweig ein, um gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen. Diese Maßnahme wurde notwendig, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Sozialversicherung und Mindestlöhne, sicherzustellen. Laut regionalheute.de wurden in verschiedenen Bereichen die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungsnachweise genau unter die Lupe genommen.

Die Prüfer waren dabei nicht auf den Mund gefallen und setzten auf direkte Personenbefragungen sowie erste Prüfungen von Geschäftsunterlagen vor Ort. Dabei wurden fünf Straf- und fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegalem Aufenthalt eingeleitet, während 40 Sachverhalte weiterer Prüfungen bedürfen. Verdachtsfälle, die zur Prüfung aufgeflogen sind, reichen von illegalem Aufenthalt über Schwarzarbeit bis hin zu Mindestlohnverstößen. Branchenspezifische Mindestlöhne gelten in der Baubranche, wie etwa im Dachdecker-, Elektro- und Gerüstbauerhandwerk. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn für das Baugewerbe liegt bei 12,82 Euro brutto pro Stunde.

Schwarzarbeit in Zahlen

Schwarzarbeit stellt ein ernstes Problem dar, nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern. Laut dem Bundesfinanzministerium wurden im vergangenen Jahr rund 766 Millionen Euro an Schäden durch Schwarzarbeit registriert. Etwa 25.000 Arbeitgeberprüfungen wurden durchgeführt und es fanden knapp 97.000 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten statt. Diese Ziffern zeigen, dass das Thema hautnah in allen Wirtschaftsbereichen, besonders jedoch in lohnintensiven Branchen, bleibt. Die FKS hat zum Ziel, die Kontrolle über sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten des Arbeitgebers und die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitsaufnahme ausländischer Arbeitnehmer ohne erforderlichen Aufenthaltstitel zu gewährleisten.

Ein reichhaltiger Erfahrungsschatz, der durch die Gesetzesanpassungen im Jahr 2019 entstand, hat die Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse der FKS erweitert. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die korrekten Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern zu zahlen und die gesetzlichen Mindestlöhne einzuhalten, was für die Aufrechterhaltung fairer Arbeitsbedingungen unerlässlich ist.

Ein dynamisches Prüfungsumfeld

Die Organisation von Schwarzarbeit ist häufig komplex, mit einem hohen Grad an Verschleierung durch europaweit agierende Banden. Diese Umstände machen es erforderlich, dass die FKS ihren Prüfungsansatz kontinuierlich anpasst. Dabei kommt es auch zu Kettenbetrügereien, bei denen kriminelle Strukturen zielen, Schwarzlohnzahlungen und verdeckte Gewinnentnahmen zu finanzieren.

Mit derartigen Maßnahmen und intensiven Kontrollen will die FKS sicherstellen, dass legale Arbeitsplätze geschützt und soziale Gerechtigkeit gefördert werden. Die laufenden Prüfungen in der Bauindustrie sind ein wichtiger Schritt unter vielen, um die Schattenwirtschaft zurückzudrängen und damit der Gesellschaft und der Wirtschaft einen großen Gefallen zu tun.