Winterkorn-Verfahren ausgesetzt: Schicksal des Ex-VW-Chefs ungewiss!

Martin Winterkorns Verfahren zu VW-Dieselskandal vor dem Landgericht Braunschweig wegen gesundheitlicher Unfähigkeit ausgesetzt.

Martin Winterkorns Verfahren zu VW-Dieselskandal vor dem Landgericht Braunschweig wegen gesundheitlicher Unfähigkeit ausgesetzt.
Martin Winterkorns Verfahren zu VW-Dieselskandal vor dem Landgericht Braunschweig wegen gesundheitlicher Unfähigkeit ausgesetzt.

Winterkorn-Verfahren ausgesetzt: Schicksal des Ex-VW-Chefs ungewiss!

Der Dieselskandal von Volkswagen, der im September 2015 durch eine Mitteilung der US-Umweltbehörde EPA über Abgasmanipulationen ins Rampenlicht rückte, hat nach wie vor Konsequenzen für die Verantwortlichen des Unternehmens. Besonders im Fokus steht Martin Winterkorn, ehemaliger CEO von VW, dessen Strafverfahren nun aufgrund gesundheitlicher Probleme vorläufig eingestellt wurde. Diese Entscheidung des Landgerichts Braunschweig stützt sich auf § 205 der Strafprozessordnung (StPO), die besagt, dass ein Verfahren aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt werden kann. Winterkorn, der mittlerweile 78 Jahre alt ist, gilt als verhandlungsunfähig, was die Frage aufwirft, ob das Verfahren gegen ihn fortgesetzt oder gar beendet wird. Das Gericht wird weiterhin prüfen, ob er wieder verhandlungsfähig ist, was die Situation spannend macht

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Es war ein turbulenter September im Jahr 2015, als der Skandal um die Abgasmanipulationen bekannt wurde. Winterkorn trat kurze Zeit später von seiner Position zurück, während im Mai 2025 mehrere frühere VW-Manager wegen Betrugs verurteilt wurden. Der Prozess gegen Winterkorn selbst begann im September 2024. Ihm wurden gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Trotz dieser schweren Vorwürfe bleibt Winterkorn zuversichtlich und weist die Anklagen entschieden zurück. Sein Verteidiger äußert sich positiv über die Erwartungen für ein mögliches Ergebnis des Verfahrens.

Gesundheitliche Komplikationen verzögern das Verfahren

Ein weiterer Dreh in diesem Drama war ein Sturz, bei dem sich Winterkorn den Oberschenkel brach, was den Prozess nach wenigen Tagen unterbrechen ließ. Die Hauptverhandlung wurde gemäß § 229 StPO ausgesetzt, da die erforderliche Unterbrechungsfrist nicht eingehalten werden konnte. Im Februar 2025 waren für die darauffolgenden zwölf Monate insgesamt 89 Verhandlungstermine angesetzt, die jedoch wieder aufgehoben wurden, da das Gericht von Winterkorns gesundheitlicher Unfähigkeit überzeugt war.

Die Entwicklungen rund um diesen Fall bleiben spannend. Die Frage, ob der Prozess tatsächlich fortgesetzt werden kann, hängt nicht nur von Winterkorns Gesundheit ab, sondern auch von den laufenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn trotz der Herausforderungen, vor denen Winterkorn steht, bleibt der Hintergrund des Dieselskandals ein wichtiges Thema in der deutschen Automobilindustrie. So bleibt abzuwarten, welche weiteren Schritte das Landgericht Braunschweig in dieser Angelegenheit unternehmen wird.

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