Drastische Maßnahmen: Cloppenburg zwingt Geflügel in den Stall!

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Ab dem 28. Oktober 2025 müssen im Landkreis Cloppenburg alle Geflügelbestände aus Seuchenschutzgründen aufgestallt werden.

Ab dem 28. Oktober 2025 müssen im Landkreis Cloppenburg alle Geflügelbestände aus Seuchenschutzgründen aufgestallt werden.
Ab dem 28. Oktober 2025 müssen im Landkreis Cloppenburg alle Geflügelbestände aus Seuchenschutzgründen aufgestallt werden.

Drastische Maßnahmen: Cloppenburg zwingt Geflügel in den Stall!

Im Landkreis Cloppenburg wird ab Dienstag, dem 28. Oktober 2025, eine umfassende Aufstallungspflicht für alle Geflügelbestände in Kraft treten. Diese Entscheidung wurde durch die zuständigen Behörden im Rahmen einer tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung getroffen, um die Geflügelpopulation vor der hochpathogenen aviären Influenza zu schützen. Betroffen sind alle Haltungen mit mehr als 50 Tieren, darunter Hühner, Truthühner und Enten. [Nordnews] berichtet, dass das Gehege sämtlicher Geflügelarten in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden muss, um den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Die Hintergrundinformationen sind alarmierend: Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) wird das Risiko einer Einschleppung des Virus besonders hoch eingeschätzt, da der Landkreis ein bedeutendes Wildvogeldurchzugsgebiet darstellt. Die Fähigkeit der Wildvögel, sich an Flüssen, Seen und den Feuchtgebieten im Landkreis aufzuhalten, bietet ihnen ideale Rastmöglichkeiten. Zusätzlich stehen den Wildvögeln abgeerntete Maisfelder als Futterquelle zur Verfügung.

Virussituation in Deutschland

Die Situation bezüglich der aviären Influenza ist ernst zu nehmen. Im Januar 2024 wurden in Deutschland allein neun Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (HPAIV) H5 bei Hausgeflügel registriert, darunter Legehennen- und Putenmastbetriebe. Auch bei Wildvögeln gab es im selben Zeitraum 31 gemeldete Fälle, vor allem bei Nonnengänsen im Wattenmeer. Besonderer Fokus gilt dem Subtyp H5N1, der in allen Fällen bestätigt wurde, abgesehen von einem vereinzelten Fall eines anderen Subtyps auf Helgoland. [FLI] hebt hervor, dass seit November 2023 mehrere neue Genotypen des Virus identifiziert wurden, was die Situation zusätzlich kompliziert.

Da die Übertragung zwischen Wildvögeln und gehaltenen Tieren eine ständige Gefahr darstellt, ergreift die zuständige Behörde bei Verdacht auf Virusausbrüche entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen. Eine solche Maßnahme ist die Isolation der gehaltenen Tiere, was den Kontakt zu Wildvögeln signifikant reduzieren soll.

Wichtigkeit der Maßnahmen

Die anstehende Aufstallung ist ein wesentlicher Schritt zum Schutz der regionalen Geflügelbestände, die in Cloppenburg und Umgebung sehr hoch sind. Mit zahlreichen Betrieben und Hobbyhaltern müssen präventive Maßnahmen dringend umgesetzt werden, um größere Schäden durch die Seuche zu vermeiden. Die Schutzvorkehrungen, die ab morgen in Kraft treten, sind demnach nicht nur eine Reaktion auf die aktuelle Viruslage, sondern auch eine langfristige Strategie zur Gesunderhaltung der Geflügelbestände im Landkreis.

Darüber hinaus wird auch von der Behörde die Beachtung und strikte Einhaltung der neuen Regelungen erwartet, damit die wirtschaftliche Stabilität der Geflügelerzeuger in der Region nicht gefährdet wird. Schließlich ist Cloppenburg nicht nur ein Wildvogel-Durchzugsgebiet, sondern auch ein Zentrum für die Geflügelwirtschaft, das mit allen Mitteln geschützt werden muss.