Stallpflicht im Landkreis Cloppenburg: Vogelgrippe sorgt für Alarm!

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Im Landkreis Cloppenburg gilt ab 27.10.2025 Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe. Hohe Risiken durch Wildvögel.

Im Landkreis Cloppenburg gilt ab 27.10.2025 Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe. Hohe Risiken durch Wildvögel.
Im Landkreis Cloppenburg gilt ab 27.10.2025 Stallpflicht für Geflügel wegen Vogelgrippe. Hohe Risiken durch Wildvögel.

Stallpflicht im Landkreis Cloppenburg: Vogelgrippe sorgt für Alarm!

Die Vogelgrippe breitet sich in Niedersachsen weiter aus und zwingt Geflügelhalter zu drastischen Maßnahmen. Ab Dienstag, dem 27. Oktober 2025, gilt im Landkreis Cloppenburg eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren. Diese Allgemeinverfügung tritt um Mitternacht in Kraft und betrifft unter anderem Hühner, Gänse und Truthühner. Damit soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert werden, da der Landkreis das Risiko einer Einschleppung als hoch einstuft. Grundlage für diese Entscheidung sind die Rast vieler Wildvögel in der Region sowie die hohe Dichte an Geflügelbetrieben, wie n-tv berichtet.

Bereits seit dem vergangenen Samstag gilt in Gifhorn eine ähnliche Stallpflicht, die sowohl für private als auch für gewerbliche Tierhaltungen umgesetzt wurde. In Garrel, einem Ort im Landkreis Cloppenburg, wurden seit Mitte Oktober insgesamt vier Ausbrüche in Putenmastbetrieben bestätigt, wobei schon 36.300 Puten betroffen sind. Ein Ausbruch in einem Betrieb mit 5.300 Enten führte ebenfalls zur Keulung der Tiere. Die Ausbreitung der Vogelgrippe zeigt sich auch in umliegenden Regionen, während das Friedrich-Loeffler-Institut die Feststellung von weiteren Ausbrüchen dokumentiert hat, wie ndr nachmeldet.

Reaktionen und Empfehlungen

Die Geflügelhalter in Niedersachsen fordern landesweit eine Stallpflicht, um die Tiere zu schützen und eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Der CDU-Fraktionsvorsitzende hat dafür plädiert, dass es zudem praxisgerechte Ausnahmen für Gänsehalter geben sollte. Diese Stimmen gehen mit der Warnung einher, dass die hochansteckende Virusvariante HPAIV (H5N1) bereits in verschiedenen Regionen verbreitet ist und die Situation ernst genommen werden muss. Das Bundesministerium für Landwirtschaft hebt die Dringlichkeit hervor, die Ausbreitung auf ein Minimum zu reduzieren, während gleichzeitig über Entschädigungen für betroffene Halter diskutiert wird, wie zdf berichtet.

Zusätzlich machen Naturschutzverbände auf die Gefahren aufmerksam, die von erkrankten Wildvögeln ausgehen. Fütterungen von Wildvögeln sollten unterbleiben, und kranke oder tote Tiere müssen gemeldet werden. Ein weiterer Grund zur Sorge sind die verendeten Kraniche, die in verschiedenen Landkreisen, darunter Diepholz, gefunden wurden. Diese Vogelarten sind besonders anfällig und signalisieren oft die Weiterverbreitung des Virus.

Angesichts der dramatischen Entwicklungen ist es unabdingbar, dass sowohl Tierhalter als auch die Öffentlichkeit Wachsamkeit und Verantwortung zeigen, um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen. Die nächsten Tage werden zeigen, ob die Maßnahmen in den betroffenen Landkreisen ausreichen, um die Lage unter Kontrolle zu bringen und weitere Ausbrüche zu verhindern.