Alkoholfahrt in Hemmoor: Fünf Fahrer auf E-Scootern und Rollern gestoppt!

Alkoholfahrt in Hemmoor: Fünf Fahrer auf E-Scootern und Rollern gestoppt!
Am 19. Juni 2025 führte die Polizei Cuxhaven in Hemmoor und Cadenberge umfassende Verkehrskontrollen durch, die den Fokus auf Alkoholeinfluss und fehlende Fahrerlaubnisse legten. Insgesamt fünf Fahrzeugführer wurden aus dem Verkehr gezogen, wobei die Gründe dafür vielschichtig waren. Zwei E-Scooter-Fahrer und ein Rollerfahrer wurden wegen des Konsums von Alkohol oder falscher Fahrerlaubnis gestoppt. Auch ein Autofahrer und ein Kleinkraftradfahrer mussten mit Konsequenzen rechnen, berichtet cnv-medien.de.
Wie sich bei den Kontrollen zeigte, ist das Thema Alkohol am Steuer ein ernstes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Um 16:40 Uhr wurde ein 24-jähriger Mann aus Hemmoor auf einem E-Scooter in der Cuxhavener Straße (B73) angehalten. Der E-Scooter war nicht versichert, und die Polizei setzte einen Strafverfahren in Gang. Diese Problematik ist nicht zu unterschätzen, denn E-Scooter unterliegen denselben alkoholrechtlichen Regelungen wie Autos und Motorräder, wie auch adac.de betont.
Die Details der Kontrollen
Drei weitere Verkehrsteilnehmer gerieten an diesem Abend in das Visier der Beamten:
- 18:00 Uhr: Ein 57-jähriger Mann aus Neuhaus fuhr mit einem Kleinkraftrad auf der B73 in Cadenberge. Sein Alkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille, was ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich ziehen wird.
- 21:10 Uhr: Ein 56-jähriger Hemmoorer auf einem E-Scooter wurde in der Otto-Peschel-Straße angehalten. Sein Alkoholwert überstieg die 1,4 Promille, was zu einer Blutprobe und einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr führte.
- 22:40 Uhr: Ein 18-jähriger Hemmoorer auf einem Roller hatte keine Fahrerlaubnis der Klasse M und musste seine Fahrt einstellen.
- 23:05 Uhr: Ein 21-jähriger Drochterser in einem Pkw wurde ohne Fahrerlaubnis angetroffen, seine Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt.
Nach den alten Gesetzesregelungen gilt für E-Scooter-Fahrer in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5. Bei einem ersten Verstoß drohen Bußgelder von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Auch Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten, andernfalls werden sie ebenfalls zur Rechenschaft gezogen, ergänzt bussgeldkatalog.org.
Rechtliche Aspekte und Gefahren
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken hat deutlich gemacht, dass das Fahrverbot auch für E-Scooter gilt, was die Gefahrenlage unterstreicht. Alkohol oder Drogen beeinträchtigen die Fahrweise und stellen somit ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer dar, wie die ADAC Juristen herausstellen. Diese Fahrzeuge können schneller beschleunigen als Fahrräder, was die abzuleitenden Gefahrensituationen verstärkt.
Die Kontrollen in der Region machen noch einmal deutlich, wie wichtig es ist, verantwortungsvoll mit dem eigenen Fahrzeug umzugehen. Egal ob E-Scooter, Auto oder Roller – nüchtern hinter das Steuer oder auf den Sattel zu steigen, sollte an oberster Stelle stehen. Wer sich diese Regel zu Herzen nimmt, kann sich nicht nur selbst, sondern auch andere schützen.