Polizei deckt Alkohol- und Drogenfahrten in Gifhorn auf!

Polizei deckt Alkohol- und Drogenfahrten in Gifhorn auf!
Am 12. Juli 2025 führte die Polizei auf der Bundesstraße 4 in Gifhorn-Süd eine groß angelegte Kontrolle durch. Wie regionalheute.de berichtet, wurden zwischen 6:30 und 9 Uhr mehrere Fahrzeuge über den Pendlerparkplatz umgeleitet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei wurden nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, sondern auch zwei alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr gezogen.
Ein 26-jähriger Mann aus Neudorf-Platendorf fiel um 7 Uhr mit 1,37 Promille Atemalkohol auf. Er musste seinen Führerschein abgeben und wird aufgrund von Trunkenheit am Steuer ein Strafverfahren erwarten. Eine Stunde später war ein 61-jähriger Volvo-Fahrer aus Faßberg an der Reihe, der mit 0,76 Promille kontrolliert wurde. Ein Folgetest ergab einen Wert von 0,58 Promille, was ihm ein Bußgeld von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot einbringen dürfte. Beide Fahrer klammerten sich an die Ausrede von „Restalkohol“ und waren überzeugt, fahrtüchtig zu sein.
Rauschfahrten mit E-Scootern
Aber die Kontrolle beschränkte sich nicht nur auf Autofahrer. Am Nachmittag wurden zudem zwei Fahrten mit E-Scootern aufgedeckt. Um 14 Uhr stoppte die Polizei einen 28-jährigen Wolfsburger, der mit 0,93 Promille auf seinem E-Scooter unterwegs war. Er verweigerte die Drogentests, was eine Blutentnahme zur Folge hatte. Später, um 17:30 Uhr, wurde ein 42-jähriger Gamsener auf einem E-Scooter kontrolliert, bei dem der Verdacht auf Cannabis-Konsum bestand.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich am Sonntagmittag, als eine 41-jährige E-Scooter-Fahrerin aus Gifhorn zugab, Cannabis konsumiert zu haben. Dies führte ebenfalls zu einer Blutprobe und einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Am Samstag wurde ein 29-jähriger Mann aus Meine nachts um 20:30 Uhr mit 0,46 Promille auf einem E-Scooter erwischt; er hatte ebenfalls Cannabis konsumiert, und sein E-Scooter war nicht haftpflichtversichert. Dies zeigt deutlich, dass die Polizei auch E-Scooter-Fahrer nicht aus den Augen lässt, obwohl viele denken, sie würden mit geringen Geschwindigkeiten weniger gefährlich sein.
Rechtliche Konsequenzen
Ein Blick auf die rechtlichen Konsequenzen macht deutlich, dass das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen ernsthafte Folgen hat. Wie ADAC erläutert, kann ein Bußgeld von 500 Euro und einmonatiges Fahrverbot anfallen, selbst bei E-Scootern. Darüber hinaus kann es ab 0,5 Promille und weiteren Risikofaktoren schnell zu einer Verkehrsstraftat werden, die mit Geldstrafen von bis zu einem Monatsnettogehalt und Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten geahndet wird.
Für die Sicherung des Straßenverkehrs ist es wichtig, klare Regeln zu haben. Laut bussgeldkatalog.org liegen die Bußgelder für Verkehrsverstöße bei 500 Euro für den ersten Verstoß unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und können bei Wiederholungstaschen auf bis zu 1.500 Euro steigen. Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille wird es ernst; hier drohen Strafen, die sowohl Geldstrafen als auch den Entzug des Führerscheins umfassen können.
Diese Ereignisse verdeutlichen, dass im Straßenverkehr nicht nur auf die Geschwindigkeitsübertretung, sondern auch auf den Einfluss von Alkohol und Drogen geachtet werden muss. Besonders E-Scooter, die oft als harmlose Fortbewegungsmittel agieren, können unter dem Einfluss bewusstseinsverändernder Substanzen zu einem erheblichen Sicherheitsrisiko werden.