Silvester-Schäden: Welche Versicherungen zahlen für Auto und Haus?

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Silvester 2025: Feuerwerk in Gifhorn verursacht Schäden. Welche Versicherungen greifen? Wichtige Informationen und Tipps.

Silvester 2025: Feuerwerk in Gifhorn verursacht Schäden. Welche Versicherungen greifen? Wichtige Informationen und Tipps.
Silvester 2025: Feuerwerk in Gifhorn verursacht Schäden. Welche Versicherungen greifen? Wichtige Informationen und Tipps.

Silvester-Schäden: Welche Versicherungen zahlen für Auto und Haus?

In der Silvesternacht wurde in ganz Deutschland das Feuerwerk nicht nur als feierliche Tradition, sondern auch als Unsicherheitsfaktor wahrgenommen. Während die meisten sich friedlich ins Neue Jahr feierten, mussten Polizei, Rettungsdienste und Feuerwehr etliche Male ausrücken, um zahlreichen Notrufen nachzugehen. In der Region Braunschweig, Peine und Wolfenbüttel wurden insgesamt mehrere hundert Einsätze gezählt, darunter 72 Feuerwehreinsätze, die alle Hände voll zu tun hatten. Die Gefahr von Feuerwerkskörpern, die nicht immer im Rahmen des Erlaubten eingesetzt werden, ist nicht zu unterschätzen, wie auch regionalheute.de berichtet.

Ein bedeutendes Problem sind die Schäden, die an Fahrzeugen durch Silvester-Raketen entstehen können. Oft sind diese nicht sofort zu beheben, insbesondere wenn ein Feuerwerkskörper direkt auf oder gegen ein Auto abgefeuert wird. Während ausgebrannte Raketen in der Regel keine bleibenden Schäden hinterlassen, können Lackschäden und Schmauchspuren durchaus anfallen. Es liegt oft am Verursacher, für diese Schäden aufzukommen – nur haben die meisten Geschädigten leider nicht die Möglichkeit, diesen ausfindig zu machen. www1.wdr.de hebt hervor, dass in solchen Fällen die Teilkaskoversicherung einspringt und Schäden durch Brand und Explosion abdeckt, ebenso wie Schäden an den Scheiben.

Versicherungsschutz für Feuerwerkschäden

Ein wichtiger Aspekt, den viele vergessen, ist die eigene Absicherung bei solchen Vorfällen. Feuerwerkskörper können teuer werden und bringen potenziell große Schäden mit sich. Verbraucher sollten sich also regelmäßig Gedanken zu ihren Versicherungen machen. Wenn es zu Verletzungen, Schäden an fremdem Eigentum oder ähnlichem kommt, haften die Verursacher in der Regel unbegrenzt mit ihrem eigenen Vermögen. Allerdings kann die Privathaftpflichtversicherung schützen, wenn die Rakete beispielsweise auf dem Nachbargrundstück landet oder ein Passant zu Schaden kommt. Dabei muss der Schaden jedoch nicht vorsätzlich, sondern höchstens grob fahrlässig entstanden sein, was gut zu wissen ist, erklärt t-online.de.

Besonders Pfiffig ist, dass die Haftpflichtversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit eingreift, solange die Taten nicht vorsätzlich sind. Ein Beispiel: Wenn jemand eine Feuerwerksrakete von der Couch aus durch ein geöffnetes Fenster abfeuert, könnte das als grob fahrlässig angesehen werden. Aber Vorsicht: Wer absichtlich oder mit grob fahrlässigem Verhalten verursacht, könnte in Schwierigkeiten stecken. In diesen Fällen sind strafrechtliche Folgen nicht ausgeschlossen.

Schäden am eigenen Besitz und Unfallversicherung

Für Schäden, die durch selbst gezündetes Feuerwerk an einem Eigentum des eigenen Haushalts entstehen, greift die Wohngebäudeversicherung. Dabei ist wichtig, dass auch bei Schäden, die durch Nachbarn verursacht worden sind, die Versicherung Versicherungsschutz bietet und sich die Wohngebäudeversicherung die Kosten wieder vom Verursacher zurückholen kann. Inneneinrichtungen wie Möbel oder Elektrogeräte hingegen sind durch die Hausratversicherung abgedeckt, wenn der Schaden durch versicherte Gefahren wie Brand oder Explosion entsteht.

Abschließend bleibt zu sagen: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Feuerwerk hat seinen ganz besonderen Zauber, doch der Spaß kann schnell in Verletzungen und Schäden umschlagen. Es empfiehlt sich, alle Verantwortlichkeiten und Versicherungsdetails rechtzeitig zu überprüfen, um unliebsame Überraschungen im neuen Jahr zu vermeiden. Genießen Sie die Feierlichkeiten und achten Sie darauf, dass der Spaß nicht zum schwerwiegenden Problem wird!