Professor aus Göttingen wegen sexueller Belästigung herabgestuft!

Ein Göttinger Professor wurde aufgrund sexueller Belästigung herabgestuft, was zu einem erheblichen Gehaltsverlust führt.

Ein Göttinger Professor wurde aufgrund sexueller Belästigung herabgestuft, was zu einem erheblichen Gehaltsverlust führt.
Ein Göttinger Professor wurde aufgrund sexueller Belästigung herabgestuft, was zu einem erheblichen Gehaltsverlust führt.

Professor aus Göttingen wegen sexueller Belästigung herabgestuft!

Ein Gerichtsurteil mit weitreichenden Konsequenzen hat in Göttingen für Aufruhr gesorgt. Ein Professor der Universität Göttingen wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg wegen der Verletzung seiner beamtenrechtlichen Pflichten herabgestuft. Dies ist das Ergebnis eines langwierigen Disziplinarverfahrens, das sich über acht Jahre erstreckte und zahlreiche Frauen betroffen hat.

Das Gericht entschied, dass der Professor in einem deutlich unethischen Rahmen agierte, indem er über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen sexuell belästigte. Insgesamt wurden 44 Einzelvorwürfe vorgebracht, von denen in neun Fällen eine sexuelle Belästigung festgestellt wurde. Die Strafe lautet auf eine Rückstufung um zwei Besoldungsgruppen, was einem monatlichen Gehaltsverlust von etwa 2.000 Euro entspricht. Der Professor wird für fünf Jahre Konsequenzen aus seinem Verhalten tragen.

Universität Göttingen reagiert

Die Universität Göttingen äußerte Enttäuschung über das Urteil, betonte jedoch ihr Engagement im Kampf gegen sexualisierte Belästigung und Gewalt. Bereits 2012 wurden erste Hinweise auf das unerwünschte Verhalten des Professors an die Gleichstellungsbeauftragte gemeldet, doch die Universitätsleitung reagierte nur mit dienstlichen Gesprächen – schriftliche Abmahnungen blieben aus.

Im Jahr 2017 wurde dem Professor schließlich die Führung der Dienstgeschäfte untersagt und ein Hausverbot erteilt. Diese Maßnahmen kamen jedoch zu spät, um die betroffenen Frauen vor weiteren Übergriffen zu schützen. Im Jahr 2018 folgte die Disziplinarklage der Hochschule, die schließlich zu dem aktuellen Urteil geführt hat.

Ein Blick auf das größere Problem

Der Fall des Professors ist nicht isoliert. Laut einer EU-weiten Studie zur sexuellen Belästigung und Gewalt im Hochschulkontext berichteten 54,7% der befragten Studentinnen von sexueller Belästigung während ihres Studiums. Ein Drittel der Übergriffe fand im Hochschulumfeld statt, oft durch Männer, darunter Lehrende und Kommilitonen.

Das Problem wird zusätzlich durch die Abhängigkeiten und die enge Zusammenarbeit in akademischen Kontexten verstärkt, die Studierende oftmals in eine schwierige Position bringen. Das öffentliche Anprangern von Belästigung kann negative Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben, was zur Stigmatisierung führt. Die Studie empfiehlt unter anderem, dass Hochschulen klare Richtlinien zum Verbot sexualisierter Diskriminierung und Gewalt erlassen und Informationskampagnen zur Sensibilisierung durchführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Fall das dringende Bedürfnis nach effektiveren Schutzmechanismen an Hochschulen eindringlich vor Augen führt. Die Universität Göttingen und andere Bildungseinrichtungen sind gefordert, nicht nur zu reagieren, sondern proaktiv Maßnahmen zu ergreifen, um ein sicheres Lernumfeld für alle zu gewährleisten.