Vogelgrippe-Gefahr: Tote Kraniche am Seeburger See entdeckt!
Im Landkreis Göttingen stehen mehrere tote Kraniche im Verdacht auf Vogelgrippe. Untersuchungen laufen, Maßnahmen werden geprüft.

Vogelgrippe-Gefahr: Tote Kraniche am Seeburger See entdeckt!
In den letzten Tagen hat das Thema Vogelgrippe auch Nordrhein-Westfalen erreicht. Sechs tote Kraniche wurden nahe des Seeburger Sees im Landkreis Göttingen gefunden. Die ersten Meldungen kamen von der Göttinger Tageblatt, die berichteten, dass die zuständigen Behörden zwei der Kadaver auf das Virus der Vogelgrippe untersuchen. Diese Kadaver wurden beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Hannover zur Analyse eingereicht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden bis Ende der Woche erwartet.
Die Kraniche wurden im Landschaftsschutzgebiet Seeanger zwischen Seeburg und Ebergötzen entdeckt, und der Jagdpächter Jürgen Werner äußerte bereits die Vermutung, dass die Tiere an der Vogelgrippe erkrankt sein könnten. Wie es scheint, ist der Landkreis Göttingen nicht der einzige betroffen: In einem weiteren Vorfall wurde im nahegelegenen Landkreis Eichsfeld das Virus ebenfalls bei einem toten Kranich nachgewiesen. Bisher gibt es jedoch keine Stallpflicht für Geflügelhalter in beiden Landkreisen.
Aktuelle Situation und Schutzmaßnahmen
Die Göttinger Kreisverwaltung hat nach dem Nachweis der Vogelgrippe im Südharz bereits Schutzmaßnahmen geprüft. Laut einer Meldung von HNA sind die Virusstämme, die in Wildvogelpopulationen entdeckt wurden, für Menschen ungefährlich. Allerdings sollten Halter von Geflügel sehr aufmerksam sein. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Hühner, Puten, Gänse und andere Vögel betrifft.
Obwohl derzeit keine Stallpflicht besteht, ist der Landkreis im Beobachtungsstatus und behält die Lage genau im Blick. Die Behörde hat deutlich gemacht, dass eine landkreisweite Stallpflicht zurzeit nicht geplant ist, jedoch könnte es örtlich beschränkte Regelungen geben.
Für Geflügelhalter ist es essenziell, Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dies umfasst die Dokumentation von Zu- und Abgängen von Geflügel sowie strikte Hygienevorschriften, um einen Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zu vermeiden. Wie BMLE betont, müssen die Tierhalter sofortige Maßnahmen ergreifen, wenn sie tote Wildvögel entdecken – diese sollten nicht angefasst, sondern umgehend dem Fachbereich Veterinärwesen gemeldet werden.
Die letzten Ereignisse rund um die Vogelgrippe zeigen, wie wichtig es ist, aufmerksam zu bleiben und verantwortungsbewusst zu handeln, um die Gesundheit der Tiere und die der Menschen zu schützen. Die Behörden arbeiten daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und alle nötigen Schritte zu setzen, um die Lage zu überwachen.