Diese Woche werden im Kreisgebiet zahlreiche Tempokontrollen durchgeführt!

Diese Woche werden im Kreisgebiet zahlreiche Tempokontrollen durchgeführt!
In der Kalenderwoche 27, vom 30. Juni bis 6. Juli 2025, werden im Kreisgebiet verschiedene Tempokontrollen durchgeführt. Wie die Kreiszeitung Wochenblatt berichtet, werden mobile Messfahrzeuge in Städten wie Stade, Buxtehude und Apensen im Einsatz sein. Dabei wird die Geschwindigkeit von Fahrzeugen erfasst, was für manche Autofahrer durchaus unangenehm enden kann.
Besonders hervorzuheben ist, dass die semistationären Blitzer-Anhänger in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind. Dies zeigt, dass die Behörden einen aktiven Ansatz verfolgen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Während viele Autofahrer die Kontrolle als lästig empfinden, sind die Strafen für Temposünder in Deutschland durchaus empfindlich – das kann schnell ins Geld gehen. Die Auto Motor und Sport macht darauf aufmerksam, dass die Geschwindigkeitsüberwachung in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt ist und somit nicht jeder Standort den gleichen Richtlinien folgt.
Geplante Messungen nach Tagen
- Montag, 30. Juni: Haddorf, Stade, Apensen, Kammerbusch, Buxtehude, Immenbeck, Drochtersen, Ritsch, Fredenbeck, Sandkrug
- Dienstag, 1. Juli: Apensen, Kammerbusch, Assel, Buschhörne, Buxtehude, Neukloster, Deinste, Mulsum
- Mittwoch, 2. Juli: Ahlerstedt, Bargstedt, Dollern, Nottensdorf, Jork-Wester, Estebrügge, Guderhandviertel, Twielenfleth
- Donnerstag, 3. Juli: Wischhafen, Hamelwördenerm.Burweg, Groß Sterneberg, Apensen, Wiegersen, Götzdorf, Stade
- Freitag, 4. Juli: Buxtehude, Neuland, Fredenbeck, Sandkrug, Aschhorn, Nindorf, Griemshorst, Ahlerstedt
- Samstag, 5. Juli: Haddorf, Asselermoor, Apensen
- Sonntag, 6. Juli: Revenahe, Borstel-Hinterbrack, Aspe
Die verschiedenen Regelungen zur Geschwindigkeitsüberwachung können für Verwirrung sorgen, insbesondere da kein einheitliches Gesetz existiert. Laut der Kanzlei Heskamp gibt es in Deutschland nur vereinzelt bundeseinheitliche Vorgaben. Die Mindestabstände zwischen Geschwindigkeitsbeschilderung und Messgeräten variieren je nach Bundesland und können rechtliche Folgen haben, wenn diese nicht eingehalten werden. In den meisten Fällen müssen Messgeräte zwischen 150 und 200 Metern von den jeweiligen Verkehrsschildern entfernt sein, mit gewissen Ausnahmen für Schulen und Gefahrenstellen.
Ein besonderes Augenmerk müssen Autofahrer auf die Ansprüche bei einem möglichen Einspruch gegen Bußgeldbescheide werfen. Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Messung bestehen, etwa durch unzureichende Abstände oder fehlerhafte Aufstellung, kann es sich lohnen, rechtliche Schritte zu unternehmen. Es ist wichtig, gut informiert zu sein und die Richtlinien zu kennen, um bei der nächsten Kontrolle gut vorbereitet zu sein.