Geflügelunterbringung Pflicht: Landkreis Harburg reagiert auf Vogelgrippe!

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Im Landkreis Harburg gilt ab dem 30. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügelhalter mit über 50 Tieren zur Bekämpfung der Vogelgrippe.

Im Landkreis Harburg gilt ab dem 30. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügelhalter mit über 50 Tieren zur Bekämpfung der Vogelgrippe.
Im Landkreis Harburg gilt ab dem 30. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügelhalter mit über 50 Tieren zur Bekämpfung der Vogelgrippe.

Geflügelunterbringung Pflicht: Landkreis Harburg reagiert auf Vogelgrippe!

Die Gefahr der Vogelgrippe schlägt Alarm: Ab dem 30. Oktober 2025 gilt eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Harburg. Thorsten Völker, der Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, betont, dass besonders holder mit mehr als 50 Tieren betroffen sind. Diese müssen ihre Geflügelbestände in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen halten, um die Übertragungsrisiken von Wildvögeln zu minimieren. Diese Maßnahmen sind nicht nur wichtig, sondern auch dringend erforderlich, da in den letzten Tagen mehrere Fälle von verendenden Kranichen gemeldet wurden.

Die Schutzvorrichtungen müssen über eine geschlossene, überstehende Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 mm verfügen. Kleinere Betriebe, die weniger als 50 Tiere halten, sind von der Stallpflicht ausgenommen. Diese Kleinsthaltungen sind in der Regel weniger gefährdet, da sie weniger Virusmenge ausscheiden und meist keine Handelsverbindungen haben. Dennoch wird empfohlen, auch hier Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und eine freiwillige Aufstallung in Betracht zu ziehen.

Übertragungsrisiken und Handlungsempfehlungen

Aktuell werden rund 80 Zugvögel im Landkreis Harburg auf Anzeichen einer Vogelgrippe untersucht. Bisher wurden zwei Kraniche positiv getestet, es gibt jedoch keinen nachgewiesenen Ausbruch in den Geflügelhaltungen des Kreises. Geflügelhalter sind aufgefordert, Auffälligkeiten bei ihren Tieren zu beobachten und Krankheitsfälle umgehend dem Veterinäramt zu melden. Dies gilt auch für Tierhalter in Kleinstbetrieben, die zudem ihre Adresse sowie die Anzahl gehaltenen Tiere registrieren müssen.

Das Veterinäramt appelliert auch an Spaziergänger und Haustierbesitzer, den Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln zu vermeiden. Tot gefundene Vögel sollten umgehend dem Veterinärdienst gemeldet werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Vogelgrippe ist eine hochansteckende Tierseuche, die sowohl Geflügel als auch Wildvögel betrifft und zu schweren Erkrankungen führen kann. Es gibt derzeit weder eine Therapie noch einen zugelassenen Impfstoff für infizierte Vögel, während Erkrankungen beim Menschen als äußerst selten gelten und in der Regel engen Kontakt mit infizierten Tieren erfordern.

Für die Zukunft ist es wichtig, dass Geflügelprodukte, die erhitzt werden, unbedenklich konsumiert werden können. Die Menschen müssen sich jedoch der Risiken bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Gesundheit ihrer Tiere und damit auch die eigene Sicherheit zu gewährleisten.