Mann mit Haftbefehl auf Zugfahrt ohne Fahrschein festgenommen

Am 16. Juli 2025 wurde ein gesuchter Mann in Hamburg-Harburg ohne Fahrschein festgenommen, da er einen Haftbefehl hatte.

Am 16. Juli 2025 wurde ein gesuchter Mann in Hamburg-Harburg ohne Fahrschein festgenommen, da er einen Haftbefehl hatte.
Am 16. Juli 2025 wurde ein gesuchter Mann in Hamburg-Harburg ohne Fahrschein festgenommen, da er einen Haftbefehl hatte.

Mann mit Haftbefehl auf Zugfahrt ohne Fahrschein festgenommen

Ein spannender Vorfall hat sich am 16. Juli 2025 bei einer Zugfahrt von Bremen nach Hamburg ereignet. In den Nachmittagsstunden, etwa um 17:00 Uhr, wurde ein 28-jähriger Mann aus Guinea von der Bundespolizei festgenommen, da er ohne Fahrschein unterwegs war. Es stellte sich rasch heraus, dass er zudem ohne Ausweisdokumente auf der Reise war. An diesem Punkt schaltete die Bundespolizeiinspektion Hamburg ein und kontrollierte die Personalien des Mannes, die schließlich einen Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek zutage brachten. Dieser Hafbefehl war nicht ohne Grund erlassen worden: Der Guineer stand im Verdacht, im November 2023 an einem gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen und vorsätzlichen Handel mit Betäubungsmitteln in einem Hamburger U-Bahnhof beteiligt gewesen zu sein.

Die Motive hinter der Festnahme sind vielschichtig. Der Haftbefehl war ergangen, weil der Mann zuvor nicht zu einer Hauptverhandlung erschienen war. Jetzt wurde durch einen Richter die Untersuchungshaft angeordnet. Neben diesem schwerwiegenden Vorwurf kommt noch ein zusätzliches Verfahren wegen des Erschleichens von Leistungen aufgrund des Fahrens ohne Fahrschein hinzu. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Ermittlungen weiter entwickeln, die vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg durchgeführt werden.

Weitere Haftbefehle vollstreckt

Hinter solchen Festnahmen steckt oft eine größere Dynamik. Diese Woche, am 14. Juli 2025, gab es einen ähnlichen Vorfall am Grenzübergang B9 in Scheibenhardt, wo Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Reisebus kontrollierten. Eine Passagierin, die lediglich mündliche Angaben zu ihren Personalien machen konnte, gab vor, tschechische Staatsangehörige zu sein. Verdacht erregte, dass sie keine Ausweisdokumente vorlegen konnte. Der anschließende Fingerabdruckabgleich bestätigte jedoch, dass es sich um eine gesuchte 60-jährige Deutsche handelte, die wegen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war. Ihre Geldstrafe von 1.350 Euro konnte sie nicht begleichen, was zur Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken führte.

Und auch die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main zeigte kürzlich Aktivität, als sie am 27. Mai gleich sechs Haftbefehle vollstreckte. Vier der gesuchten Personen konnten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.020 Euro bezahlen und blieben somit von Haftstrafen verschont. Unter den Verurteilten waren Männer, die wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden waren. Ein 27-jähriger Italiener hingegen wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert und sieht sich einer Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und sechs Monate wegen Betrug und versuchter Strafvereitelung gegenüber.

Diese Fälle verdeutlichen die konsequente Arbeit der Bundespolizei bei der Umsetzung von Haftbefehlen und die zahlreichen Herausforderungen, die sich aus der Bekämpfung von Kriminalität in Deutschland ergeben. Die zügige Festnahme des guineischen Staatsangehörigen und der Fall der deutschen Frau zeigen, dass niemand über dem Gesetz steht, unabhängig von Nationalität oder Situation.

Für die vorliegende Berichterstattung wurden die Informationen aus den Artikeln der Uelzener Presse, der Presseportal.de sowie von Gnz.de genutzt.