Gemeinde Lindwedel verurteilt: 12.500 Euro Schmerzensgeld nach Gully-Unfall!

Oberlandesgericht Celle verurteilt Gemeinde Lindwedel zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld nach Gullydeckel-Unfall.

Oberlandesgericht Celle verurteilt Gemeinde Lindwedel zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld nach Gullydeckel-Unfall.
Oberlandesgericht Celle verurteilt Gemeinde Lindwedel zur Zahlung von 12.500 Euro Schmerzensgeld nach Gullydeckel-Unfall.

Gemeinde Lindwedel verurteilt: 12.500 Euro Schmerzensgeld nach Gully-Unfall!

Ein Gerichtsurteil könnte weitreichende Folgen für die Haftung von Gemeinden beim Umgang mit Straßeninfrastruktur haben. So hat das Oberlandesgericht Celle am 08.07.2025 entschieden, dass die Gemeinde Lindwedel einem Spaziergänger Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 Euro zahlen muss. Der Kläger, ein 27-jähriger Hundefreund, verletzte sich im September 2020, als er bei einem Spaziergang einen Gullydeckel überquerte, der plötzlich zur Seite brach und ihn in den Sickerschacht stürzen ließ. Folgen waren schmerzhafte Verletzungen, darunter ein Bruch der Kniescheibe.

Die Gemeinde Lindwedel versuchte zunächst, die Zahlung des Schmerzensgeldes abzulehnen. In der ersten Instanz hatte sie zudem beim Landgericht Verden gewonnen, indem sie argumentierte, dass regelmäßig Kontrollen der Gullydeckel stattfinden würden. Doch das Oberlandesgericht wies diese Argumentation zurück und stellte klar, dass die Gemeinde beweisen müsse, dass keine Materialfehler oder mangelhafte Wartung vorlagen. Da der betroffene Gullydeckel inzwischen entsorgt worden war, war eine Begutachtung nicht mehr möglich.

Haftung und Sicherheitsanforderungen

Das Gericht stellte zudem fest, dass der Sickerschacht unter das Haftpflichtgesetz fällt und daher als gefährliche Anlage angesehen wird. Die Gemeinde konnte nicht beweisen, dass der Unfall auf höherer Gewalt beruht. Interessanterweise vermutete die Gemeinde, dass ein Unbekannter den Gullydeckel bewusst ausgehoben hatte, dieser Nachweis gelang jedoch nicht. In der Urteilsbegründung wurde auch darauf hingewiesen, dass die Sicherung des Gullys durch die Gemeinde unzureichend war, was zu der hohen Schadensersatzforderung führte.

Zusätzlich zu den 12.500 Euro Schmerzensgeld muss die Gemeinde Lindwedel auch etwa 4.400 Euro für Verdienstausfall sowie für Haushaltsführungsschaden und Rechtsanwaltskosten aufbringen. Diese Summe wird unter Berücksichtigung der individuellen und beruflichen Folgen für den Kläger festgelegt, der mehrere Monate krankgeschrieben war.

Ein Blick auf vorherige Urteile

Ähnliche Fälle verdeutlichen die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht für Gemeinden. So zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, dass ein Straßenablaufdeckel, dessen Schlitzbreite den gültigen DIN-Normen entspricht, grundsätzlich keine abhilfebedürftige Gefahrenstelle darstellt, sofern er für Fußgänger erkennbar ist. In diesem Fall wurde jedoch der Spagat zwischen Sichtbarkeit und tatsächlicher Gefährdung diskutiert, was erneut die Verantwortung der Gemeinden unterstreicht, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.

Die Entscheidung in Lindwedel könnte dazu führen, dass andere Gemeinden ihre Kontrollen und Wartungsmaßnahmen für solche Infrastrukturen strenger handhaben müssen. Man könnte sagen, dass bei dieser Thematik nicht nur juristische, sondern auch moralische Fragen auf den Tisch kommen: Wie viel Sicherheit können und müssen Gemeinden ihren Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten? Die Augen sind auf die Kommunen gerichtet!