Wichtige Neuerungen zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb im Landkreis Holzminden!

Erfahren Sie alles über die neuen Vorschriften zur teilmobilen Schlachtung im Landkreis Holzminden, gültig ab dem 23. Juni 2025.

Erfahren Sie alles über die neuen Vorschriften zur teilmobilen Schlachtung im Landkreis Holzminden, gültig ab dem 23. Juni 2025.
Erfahren Sie alles über die neuen Vorschriften zur teilmobilen Schlachtung im Landkreis Holzminden, gültig ab dem 23. Juni 2025.

Wichtige Neuerungen zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb im Landkreis Holzminden!

Die Bemühungen um eine teilmobile Schlachtung im Landkreis Holzminden haben kürzlich an Fahrt gewonnen. Diese Art der Schlachtung sorgt dafür, dass Tiere möglichst stressfrei und direkt vor Ort verwurstet werden können. Ab sofort müssen Landwirte, die diesen Weg gehen möchten, ihre Anträge auf Genehmigung für die Schlachtung im Herkunftsbetrieb mindestens vier Wochen vor dem geplanten Schlachtungstermin beim Veterinäramt einreichen. Landkreis Holzminden erläutert, dass nach Genehmigung das Veterinäramt drei Tage vorher über die weiteren Schlachtungen informiert werden muss.

Ein weiterer Punkt, der für die ordnungsgemäße Durchführung entscheidend ist: Eine Vereinbarung mit dem Schlachtbetrieb, an den das Tier geliefert werden soll, ist unabdingbar. So wird gewährleistet, dass alle Verantwortlichkeiten im Schlachtablauf klar geregelt sind. Neben der Kommunikation zwischen Landwirten und Schlachtbetrieben müssen auch sachkundige Personen vorhanden sein, die die Betäubung und Tötung der Tiere durchführen. Diese Expertise kann zwar auch von den Tierhaltern selbst angeboten werden, vorausgesetzt, sie haben einen entsprechenden Sachkundenachweis.

Voraussetzungen und Hygiene

Die Hygiene spielt bei der teilmobilen Schlachtung eine zentrale Rolle. Tierschutz wird großgeschrieben; so muss ein vom LAVES zugelassener, auslaufsicherer Anhänger verwendet werden, der leicht zu reinigen und desinfizieren ist. Auch die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes während der Schlachtung im Herkunftsbetrieb ist Pflicht. Der Anhänger kann in Kooperation mit dem Naturpark Solling-Vogler ausgeliehen werden.

Wer Fragen hat, kann sich direkt an Herr Hoffmann, die Ansprechperson der Öko-Modellregion im Landkreis Holzminden, wenden. Zukünftige Genehmigungen hingegen müssen über das Veterinärwesen und den Verbraucherschutz des Landkreises beantragt werden. Kontaktadresse und Telefonnummern sind auf der Website des Landkreises Holzminden hinterlegt.

Tiergesundheit und Tierschutz im Fokus

Doch was hat das Ganze mit der Gesundheit von Tieren und der Sicherheit der Lebensmittel zu tun? Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht spielt hier eine entscheidende Rolle. Ihre Aufgabe ist es nicht nur, die Tierbestände vor Seuchen zu schützen, sondern auch diejenigen, die sich mit der Haltung und Schlachtung von Tieren befassen. Eine Überwachung der Einhaltung der Tierschutzgesetze ist dabei essenziell. Hierzu gehören die Kontrolle der Tierhaltung, die Erteilung von Genehmigungen sowie die Bearbeitung von Beschwerden aus der Bevölkerung.

Die Gesundheitsbehörden sind zudem verantwortlich für die Durchführung von Kontrollen zur Tierseuchenbekämpfung und für das Wohl der Tiere im Allgemeinen. Diese Maßnahmen sind nicht nur zur Erhaltung der Tierbestände nötig, sondern auch, um die Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch tierische Krankheitserreger zu schützen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hebt hervor, wie wichtig die Zusammenarbeit der Behörden dabei ist, um Lebensmittelsicherheit „vom Stall bis zum Tisch“ zu gewährleisten.

Die teilmobile Schlachtung ist also nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung für die Tierhaltung im Landkreis Holzminden, sondern spielt auch in das größere Bild der Tier- und Lebensmittelsicherheit hinein. Bei interessierten Landwirten ist ein gutes Händchen gefragt, um alle Voraussetzungen zu schaffen und die gesetzlich geforderten Auflagen zu erfüllen.