Niedersachsen will AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst stärker überprüfen!

Niedersachsen will AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst stärker überprüfen!
In Niedersachsen stehen neue Maßnahmen zum Schutz des öffentlichen Dienstes an, die insbesondere Mitglieder der AfD betreffen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) kündigte an, dass die Landesregierung verfassungsfeindliche Strömungen im Staatsdienst nicht dulden will. Ziel ist, den Zugang zum öffentlichen Dienst für Personen zu erschweren, die in extremistischer Weise gegen die demokratische Grundordnung agieren. Dies berichtet NDR.
So soll im Rahmen des Einstellungsverfahrens ein Fragebogen eingeführt werden, der es ermöglicht, Mitgliedschaften und Unterstützung extremistischer Organisationen zu hinterfragen. Behrens erklärt unmissverständlich: „Gegner der demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren.“ Um dies zu untermauern, wird auch eine schriftliche Belehrung zur Verfassungstreue für neue Beamtinnen und Beamte in Erwägung gezogen.
Einheitliche Vorgehensweise gefordert
Angesichts der vermehrten Diskussionen um Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst wird ein einheitlicher Umgang mit der AfD gefordert. Die Innenminister der Länder haben bereits eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Ein weiterer Schritt könnte sein, dass Niedersachsen, ähnlich wie Rheinland-Pfalz, den Zugang zum öffentlichen Dienst für AfD-Mitglieder erschwert. Dort wird die AfD unter dem Verfassungsschutz beobachtet, wobei die Unterscheidungen zwischen Prüffall und gesichertem Extremismus nicht existieren.
Doch es gibt auch Kritik an dem Vorgehen. Die AfD selbst bezeichnet die angestrebten Maßnahmen als skandalös und sieht sich als Opfer polarisierender Politiken. In Niedersachsen ist der Landesverband der AfD derzeit als Verdachtsobjekt eingestuft. Der Verfassungsschutz hat die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorübergehend ausgesetzt, bis eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
Reformen im Disziplinarrecht
Ein entscheidender Aspekt der geplanten Maßnahmen ist die Reform des Disziplinarrechts, die bereits am 1. April in Kraft trat. Diese zielt darauf ab, die Entlassung extremistischer Beamter zu erleichtern. ZDF berichtet, dass mit dieser Reform Behörden nun selbst Disziplinarverfügungen gegen extremistische Beamte erlassen können, die nachträglich von den Verwaltungsgerichten überprüft werden. Damit sollen extremistische Vorfälle, die zwar zahlenmäßig gering sind, jedoch das Vertrauen in den öffentlichen Dienst erheblich schädigen, konsequent behandelt werden.
Im Jahr 2021 wurden in der Bundesverwaltung insgesamt 373 Disziplinarmaßnahmen verhängt, ein Wert, der weniger als 0,2 Prozent der rund 190.000 Beamten ausmacht. Die angestrebte Reform verspricht, diese Verfahren zu straffen, die bisher im Schnitt vier Jahre dauerten.
Der Druck wächst, insbesondere auf die Landesregierung, um klarzustellen, dass extremistisches Gedankengut im Staatsdienst keinen Platz hat. Die Entscheidung, dies auch bei der Einstellung neuer Beamter konsequent umzusetzen, könnte einen Wendepunkt im Umgang mit extremistischen Strömungen in Deutschland darstellen.
Die nächsten Schritte sind bereits in der Diskussion. Niedersachsen plant, weitere Maßnahmen zu ergreifen und fordert einen bundesweit einheitlichen Ansatz in der Bekämpfung extremistischer Einflüsse im öffentlichen Dienst, erkennbar auch in dem Vorschlag eines neuen Fragebogens zum Einstellungsverfahren, wie NWZonline zeigt.