Geflügelpest bedroht Northeim: Stallpflicht könnte bald kommen!

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Im Landkreis Northeim droht Stallpflicht für Geflügel wegen Geflügelpest. Aktuelle Entwicklungen und Schutzmaßnahmen werden erläutert.

Im Landkreis Northeim droht Stallpflicht für Geflügel wegen Geflügelpest. Aktuelle Entwicklungen und Schutzmaßnahmen werden erläutert.
Im Landkreis Northeim droht Stallpflicht für Geflügel wegen Geflügelpest. Aktuelle Entwicklungen und Schutzmaßnahmen werden erläutert.

Geflügelpest bedroht Northeim: Stallpflicht könnte bald kommen!

In den letzten Tagen hat sich die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, in Deutschland erneut rasant ausgebreitet. Besonders im Landkreis Northeim wird die Lage immer besorgniserregender. Hier wird eine Stallpflicht für Nutzgeflügel in Erwägung gezogen, nachdem das Virus bei einem toten Kranich im Südharz nachgewiesen wurde, berichtet die HNA. Bislang wurden im Landkreis Northeim jedoch keine positiven Befunde festgestellt. Die Kreisveterinärin, Dr. Katrin Göbel, verfolgt die Situation aufmerksam und appelliert an die Geflügelhalter, Vorsichtsmaßnahmen ernst zu nehmen.

In Niedersachsen hat die Entwicklung bereits erste Konsequenzen: Im Landkreis Gifhorn wurde aufgrund bestätigter Nachweise von Vogelgrippe im Landkreis eine Stallpflicht für die gesamte Region verhängt. Mehrere weitere Landkreise, darunter Nienburg und Göttingen, meldeten ebenfalls Verdachtsfälle bei Kranichen. Der Druck auf die Geflügelhalter wächst, und das Agrarministerium appelliert an die Landwirte, Sicherheitsvorgaben einzuhalten, um die Biosicherheit zu gewährleisten. Aufgrund des intensiven Vogelzugs in dieser Jahreszeit könnte sich die Lage weiter zuspitzen, besonders da die H5N1-Variante oft zu schweren Verläufen führt und in vielen Fällen tödlich endet.

Vorsichtsmaßnahmen für Geflügelhalter

  • Zutritt zu Stall und Auslauf nur für befugte Personen
  • Benutzung von betriebseigener Schutzkleidung
  • Desinfektion von Händen und Schuhen vor dem Betreten der Stallungen
  • Vermeidung von Besuchen anderer Geflügelbestände
  • Stallungen in gutem baulichen Zustand halten
  • Regelmäßige Bekämpfung von Schadnager
  • Verwendung von Eierkartons nur einmal
  • Bei Auffälligkeiten sofort einen Tierarzt kontaktieren

Zusätzlich sollten Volieren abgedeckt werden, um einen Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu verhindern. Alternativ kann das Hausgeflügel auch in geschlossenen Scheunen, Garagen oder Gewächshäusern gehalten werden.

Die aktuelle Lage und weitere Ausbrüche

Die Tierseuche hat in diesem Jahr bereits zu zahlreichen Ausfällen in der Landwirtschaft geführt. In Baden-Württemberg mussten beispielsweise 15.000 Tiere aus einem Geflügelbetrieb getötet werden. Aktuelle Schätzungen sprechen von über 200.000 getöteten Tieren bundesweit, darunter Hühner, Gänse, Enten und Puten. Laut einem Bericht der Tagesschau wurden auch viele Wildvögel, speziell Kraniche, betroffen, mit etwa 2.000 verendeten Kranichen allein im Herbst.

Aufgrund der steigenden Fallzahlen appelliert Bundesagrarminister Alois Rainer an die Bevölkerung, den Kontakt zu kranken oder verendeten Vögeln zu vermeiden. Insbesondere Hundebesitzer werden dazu ermahnt, ihre Tiere in Gebieten mit Kranichen nicht frei laufen zu lassen.

Die Situation ist angespannt, und die Behörden beobachten die Entwicklung genau. Wenn Sie einem kranken oder verendeten Vogel begegnen, informieren Sie bitte umgehend das zuständige Veterinäramt, um weitere Ausbreitungen zu verhindern. Jeder Beitrag zählt, um die Situation unter Kontrolle zu bringen und potenzielle Schäden abzuwenden.